Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Sportberichterstattung darf nicht zum Kommerzgut verkommen

() - "Diese Entscheidung gefährdet endgültig ein traditionelles und gewachsenes Stück Sportjournalismus", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am Dienstag, 8. November, das Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs, dass Fußballvereine von den Hörfunksendern Vermarktungsentgelte für die Übertragungen von Bundesligaspielen verlangen dürfen. "Je höher die Kosten sind, umso schwieriger wird es für die Hörfunksender, weiterhin von den Bundesligaspielen zu berichten. Man wird den finanzstarken Fernsehsendern das Feld überlassen müssen.", befürchtete Konken. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Vereine künftig auch Vermarktungsentgelte für Printberichte aus den Stadien forderten.

Der Radiosender Hamburg 1 hatte gegen die Fußballclubs Hamburger Sportverein und FC St. Pauli erwirken wollen, dass für die Berichterstattung aus den Stadien - abgesehen von Eintrittsgeldern und Aufwandsentschädigungen - keine Kosten anfallen dürfen. Kostenlose Hörfunkreportagen waren bis zur Saison 1999/2000 Usus gewesen. In der Folge hatten sich die Vereine ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1998 zunutze gemacht, demgemäß ein angemessenes Vermarktungsentgelt gerechtfertigt sei, da es sich bei Fußball um eine Ware handle. "Die Berichte von Fußballspielen gehören - gerade im fußballbegeisterten Deutschland - zu grundlegenden Informationen für die Bürger. Zudem komme den Medien auch eine Unterhaltungsaufgabe zu", sagte Konken. Die Abwägung zwischen Informationsauftrag der Medien und Berufsfreiheit in den Fußballclubs scheine nur unzureichend erfolgt, die Berufsfreiheit der Hörfunkjournalisten nur unzureichend einbezogen worden zu sein.

Konken: "Nachdem das Gericht nun die Revision abgewiesen und endgültig gegen die Rundfunkfreiheit geurteilt hat, fordert der DJV von den Fußballvereinen im Sinne der Fußballfans den Verzicht auf Vermarktungsentgelte für die Hörfunkberichterstattung und die Sender zur Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil des BGH auf."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

(tr)

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