Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

„Sprachlosigkeit“ über geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mautbetreibers Toll Collect

(Frankfurt/M.) – In einem Schreiben an das Bundeskartellamt hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Toll Collect sowohl hinsichtlich Art und Weise der Neufassung als auch in materieller Hinsicht in Frage gestellt und um kartellrechtliche Prüfung gebeten. Toll Collect hatte am 28. Dezember, 3 Tage vor Mautstart, den registrierten Nutzern mitgeteilt, dass zum 01.01.2005 neue AGB gelten, die materiell erhebliche Verschärfungen zu Lasten der Halter mautpflichtiger Lkw vorsehen:

- Einwendungen der Nutzer gegen Mautaufstellungen, Rechnungen und Einzelfahrtennachweise können nur innerhalb von 2 Monaten erhoben werden.
- Die Haftung Toll Collects für Vermögensschäden – selbst bei grober Fahrlässigkeit des Betreibers – wird je Nutzer auf 12 500 Euro und je schadenverursachendes Ereignis auf 10 Mio. Euro beschränkt.

Wie der BGL der heutigen (6.1.) Ausgabe des Handelsblattes entnimmt, hat sich auch der Deutsche Speditions- und Logistikverband DSLV der BGL-Kritik an den AGBs inhaltlich angeschlossen. Nicht nachvollziehbar ist für den BGL allerdings die Aussage des DSLV, er setze im Gegensatz zum BGL auf Gespräche mit Toll Collect, um die Geschäftsbedingungen noch einmal zu prüfen.

Angesichts dieses Vorwurfs stellt der BGL folgendes nachdrücklich fest:

- Noch am 17. Dezember vergangenen Jahres, also wenige Tage vor Veröffentlichung der neuen AGB, fand in Berlin ein Verbändegespräch mit Toll Collect, BMVBW und BAG statt, bei dem die materiellen AGB-Änderungen mit keinem Wort dargestellt wurden.
- Zwischen Weihnachten und Neujahr, nach Bekanntwerden der beabsichtigten AGB-Änderungen, hat der BGL in hochrangigen Gesprächen sowohl mit dem für die AGB-Genehmigung zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als auch mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) seine Bedenken gegen die neuen AGB im Detail nachdrücklich hinterlegt.
- Selbst mit dem Betreiberkonsortium wurde gesprochen. Der BGL wurde daraufhin von Toll Collect am 30. Dezember schriftlich darüber informiert, die Änderungen dienten vornehmlich der „Gliederung der AGB in drei Teile“ und „dem Bemühen um mehr Präzision und Klarheit“. Von den aus BGL-Sicht besonders problematischen Änderungen für die Nutzer wird lediglich die Änderung der Einwendungsfrist, nicht aber die veränderte Haftungsregelung erwähnt.

„Angesichts dieser Tatsache muss sich allein Toll Collect den Vorwurf der Sprachlosigkeit gefallen lassen, aber auch der DSLV blieb lange sprachlos“, meint BGL-Präsident Hermann Grewer. Wenn der DSLV nun dem BGL mangelnde Gesprächsbereitschaft nachsage, gehe er damit an der Realität völlig vorbei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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