Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Sprechstunde und Akutversorgung sinnvoll, aber unterfinanziert / Erneute Behinderung der psychotherapeutischen Grundversorgung

(Berlin) - In einem Beschluss des Bewertungsausschusses zur Bewertung der neuen Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung werden diese Leistungen nicht als "Grundversorgung" definiert - mit erneut negativen Folgen für die Psychotherapeuten.

"Es ist ein Widerspruch, wenn mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie einerseits die schnelle und niedrigschwellige Versorgung der Bevölkerung mit Psychotherapie gefördert werden soll, andererseits aber das Angebot an Psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen zu finanziellen Einbußen führt", bemängeln in einer gemeinsamen Erklärung die Verbände der Psychotherapeuten (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung-DPtV; Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten-bvvp; Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland-VAKJP) heute in Berlin. "Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, diesen unsinnigen Ausschluss zu beanstanden", heißt es in der Erklärung der Verbände.

Die zur Förderung der fachärztlichen und psychotherapeutischen Grundversorgung vor einigen Jahren eingeführte Quartalspauschale ("PFG") kann je Patient zusätzlich abgerechnet werden, wenn in einem Quartal ausschließlich Grundversorgungsleistungen durchgeführt wurden. Mit dem neuen Beschluss sollen nun die Psychotherapeuten, die bei einem Patienten die Psychotherapeutische Sprechstunde oder Akutbehandlung durchführen, keine PFG erhalten.

Absicht des Gesetzgebers war es, mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz den niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie zu stärken. Mit der Psychotherapeutischen Sprechstunde soll die frühzeitige diagnostische Abklärung und Indikationsstellung ermöglicht und mit der Akutbehandlung schnell und unbürokratisch mit der Behandlung begonnen werden können.

Dies wird nun - nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Bewertung der neuen Leistungen - ein weiteres Mal unterlaufen und damit eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen torpediert. Bereits am 29. März 2017 hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss den Start der neuen Psychotherapie-Richtlinie massiv erschwert, indem er die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung schlechter vergütet hat als die antragspflichtige Psychotherapie. Die KBV, die bei diesem Beschluss überstimmt worden war, hat deswegen Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verlangt eine rechtssichere und wirtschaftlich ausreichende Vergütung der neuen Leistungen und auch der probatorischen Sitzungen.

"Wir sind solidarisch mit unseren Kolleginnen und Kollegen, die mit vielen Anschreiben an die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen ihren berechtigten Ärger vortragen und Korrekturen der Honorarbeschlüsse einfordern", erklären DPtV, bvvp und VAKJP. "Wir hoffen, dass das BMG zu Gunsten einer reibungslosen Versorgung auch den Ausschluss der PFG beanstandet".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) Pressestelle Am Karlsbad 15, 10785 Berlin Telefon: (030) 235009-0, Fax: (030) 235009-44

(sy)

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