Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
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Staatliches Qualitätssiegel für Immobilienberufe erforderlich / Deutsche Immobilienmakler können Beruf sonst nicht auf Dauer auch im Ausland ausüben / Benachteiligung gegenüber anderen EU-Ländern / Handlungsdruck durch Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bis spätestens Ende 2007

(Berlin) - Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert ein staatliches Qualitätssiegel als Qualifikation für Immobilienberufe. „Wer beispielsweise als Immobilienmakler und Immobilienverwalter tätig werden möchte, sollte künftig zu einer staatlich anerkannten Fachkundeprüfung verpflichtet werden. Die Fachkundeprüfung könnte von den Industrie- und Handelskammern oder vom IVD vorgenommen werden“, sagt Präsident Johannes-Peter Henningsen. Aus Sicht des IVD ist die baldige Einführung eines staatlich anerkannten Qualitätssiegels als Berufsqualifikation zwingend erforderlich, da bis spätestens Ende 2007 die neue Richtlinie der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen in nationales Recht umzusetzen ist.

Die Richtlinie sieht vor, dass Personen, die in einem EU-Staat ihre Berufsqualifikationen erworben haben, diesen Beruf auch in anderen EU-Ländern ausüben dürfen – unter denselben Voraussetzungen wie Inländer. „Dies gilt allerdings nur für Berufe, die reglementiert sind, d.h., deren Aufnahme oder Ausübung über Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Länder an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist“, so Henningsen. Da Immobilienberufe wie der des Immobilienmaklers in Deutschland nicht staatlich reglementiert sind, wären deutsche Immobilienmakler gegenüber ihren EU-Kollegen in großem Umfang benachteiligt. Immobilienmakler, die in Deutschland über eine Gewerbeordnungslizenz verfügen und Berufserfahrung haben, können nur dann in einem anderen Land der EU mit staatlich reglementierter Berufszulassung und -ausbildung dauerhaft beruflich tätig werden, wenn sie zusätzlich einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen können. Ansonsten müssen sie „nachbessern“, einen Eignungstest oder Anpassungslehrgang bestehen.

Bislang können sich Immobilienmakler in Deutschland in mindestens vier- und mehrsemestrigen Lehrgängen oder in Seminaren der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg und der Europäischen Immobilien Akademie Saarbrücken beruflich qualifizieren, fort- und weiterbilden. Um als Makler Mitglied im IVD werden zu können, muss unter anderem eine umfassende Sach- und Fachkundeprüfung bestanden werden. Zudem wird eine regelmäßige Fortbildung von den Mitgliedern gefordert.

Diese Fortbildung ist notwendig, da sich Makler schon längst nicht mehr auf das reine Vermitteln von Immobilien beschränken, sondern inzwischen überwiegend als Immobilienberater tätig sind. „Kaum ein Beruf hat sich in den vergangenen Jahren derart in den Anforderungen gewandelt. Mittlerweile müssen Immobilienmakler über eine sehr gute Marktkenntnis verfügen, sich im Vertragswesen auskennen und auch bei Finanzierungsfragen unterstützend tätig sein können“, so Henningsen.

„Bleibt alles so, wie es ist, dann können deutsche Immobilienmakler nur zeitlich befristet in anderen Ländern tätig werden, wie dies die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorsieht. Diese erlaubt, dass Dienstleister aus EU-Staaten mit niedrigen Berufszugangs- und Ausübungsregeln ohne staatliche Reglementierung gelegentlich – aber eben nicht auf Dauer – in anderen EU-Staaten tätig sind. Damit wären deutsche Immobilienmakler gegenüber Maklern anderer Länder benachteiligt. So ist dieser Beruf unter anderem in Frankreich, Italien und Österreich staatlich reglementiert. Die britischen Immobilienberufe als Mitglieder der RICS Royal Institution of Chartered Surveyors stehen nach der Richtlinie ohnehin reglementierten Berufen gleich. „Andere Staaten haben durch die staatliche Reglementierung einen erheblichen Vorteil gegenüber deutschen Immobilienmaklern. Um dies zu verhindern, ist der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, für die notwendige Reglementierung mit Hilfe der immobilienwirtschaftlichen Verbände Sorge zu tragen“, so Henningsen. Allerdings stehen dafür nur noch rund zwei Jahre zur Verfügung. Die Berufsqualifikationsrichtlinie der EU muss innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen e.V. (VDM)) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 38302528, Telefax: (030) 38302529

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