Staatsangehörigkeitsrecht: Keine Benachteiligung von Schülern und Alleinerziehenden!
(Berlin) - Die Einbürgerungspraxis in den Bundesländern unterscheidet sich deutlich. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bemängelt große Unsicherheit und eine Benachteiligung von ohnehin bereits schlechter gestellten Personengruppen wie Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderung und Schüler:innen. In einer Stellungnahme schlägt der DAV-Ausschuss Migrationsrecht dafür eine Lösung vor.
Staatsangehöriger werden kann in der Regel nur, wer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienmitglieder selbst bestreiten kann. Zwar gibt es Ausnahmen – doch die werden deutschlandweit unterschiedlich ausgelegt.
„In einigen Bundesländern wird die Einbürgerung vieler Menschen, die Sozialleistungen beziehen, kategorisch ausgeschlossen“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Mitglied im DAV-Ausschuss Migrationsrecht. Betroffen seien davon zum Beispiel ältere Personen, die Grundsicherung beziehen, Schüler:innen und Auszubildende, Pflegende, Alleinerziehende und behinderte oder dauerhaft kranke Menschen.
„Diese Benachteiligung war nicht gewollt, darf auch gar nicht gewollt sein“, so der Anwalt, denn: „Verfassungsrechtlich ist so eine Konstruktion hochproblematisch.“ Der Deutsche Anwaltverein dringe deshalb darauf, das Problem mit der anstehenden Sechsten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu beheben. Das sei mit wenig Aufwand möglich: „Schon jetzt gibt es Ausnahmen, zum Beispiel zur Vermeidung einer besonderen Härte“, erklärt Oberhäuser. Würde man das Wort „besondere“ aus dem Gesetz streichen, würde dies bereits genügen. Alternativ könne auch an anderer Stelle ein Verweis auf die Ausnahmeregelung eingefügt werden. „Das würde eine weniger restriktive Auslegung der Vorschrift nicht nur ermöglichen, sondern auch deutlich als gewollt erkennbar machen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520