Staatsexamen für Lehrämter muss bleiben
(München) Überlegungen, künftig beim Abschluss des Lehramtsstudiums auf das Staatsexamen zu verzichten, erteilte der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Albin Dannhäuser, eine scharfe Absage. Das gesamte Schulwesen stehe laut Grundgesetz (Art. 7 Abs. 1) unter der Aufsicht des Staates. Die Verantwortung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen ist auf das Engste mit den Inhalten und der Qualität der Lehrerbildung verknüpft. Deshalb muss dem Staat ein klares Mitsprache- und Prüfungsrecht auch bei der universitären Lehrerbildung vorbehalten bleiben, stellte Dannhäuser fest. An das Kultusministerium, das bislang ebenfalls das Staatsexamen als Abschluss für Lehramtsstudiengänge für geboten hält, appellierte Dannhäuser, seine bisherige Position nicht aufzugeben.
Der BLLV-Präsident forderte für die Lehrämter der Primar- und Sekundarstufe I ein achtsemestriges Studium. Für die Lehrämter an Förder- und Berufsschulen sowie der in der Sekundarstufe II soll nach einem sechssemestrigen Grundstudium ein viersemestriges Masterstudium gezielt auf diese Lehrämter vorbereiten.
Prinzipiell reicht ein Bachelorstudium für kein Lehramt als erster Abschluss. Auch für die Lehrämter der Primar- und Sekundarstufe I soll es nach Auffassung des BLLV möglich sein, nach einem achtsemestrigen Studium (Master of education) ein Spezialstudium (Master of science) zu absolvieren. Dannhäuser forderte für die Neugestaltung der Lehrerbildung an den Universitäten:
- Einrichtung erziehungswissenschaftlicher Fakultäten für alle Lehrämter,
- verbindliche Standards für die Fachinhalte und für die Erziehungswissenschaften,
- modularisierte Studiengänge, die in enger Abstimmung des universitären Lehrpersonals integrativ konzipiert sind,
- Universitätsschulen, damit der Bezug der Lehrerbildung zum Lehrerberuf und zum schulischen Alltag sichergestellt ist,
- systemische, fachlich betreute Praktika für Lehramtsstudenten, bei denen Universitäten und Schulen eng zusammenarbeiten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. im VBE (BLLV)
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