Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städte fürchten um die versprochene Entlastung bei der Sozialhilfe / Appell an den Bund und die Ministerpräsidenten

(erlin) – Die Städte müssen befürchten, dass die versprochene Entlastung der Kommunen in Milliardenhöhe bei den Sozialausgaben in der Praxis nicht zustande kommt und sie sogar höher belastet werden. Der Deutsche Städtetag widersprach deshalb am 18. Dezember entschieden der weitgehend unklaren und ungesicherten Finanzierung der vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Die Präsidentin des kommunalen Spitzenverbandes, Oberbürgermeisterin Petra Roth aus Frankfurt am Main, und der Vizepräsident, Oberbürgermeister Dr. Herbert Schmalstieg aus Hannover, forderten den Bund auf, die Belastung der Städte durch die Unterkunftskosten zu begrenzen. An die Ministerpräsidenten richteten sie die Forderung, die Entlastung, die bei den Ländern ankommt, unbedingt an die Kommunen weiterzuleiten und eine entsprechende Erklärung am Freitag im Bundesrat zu Protokoll zu geben.

„Es ist die richtige Entscheidung gegen die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit und für ein einheitliches System für alle Langzeitarbeitslosen getroffen worden, in dem die wesentlichen Aufgaben in der Trägerschaft des Bundes liegen. Die Finanzierung des Gesetzes haben Bund und Länder dagegen mangelhaft ausgestaltet. Wenn die Entlastung der Städte durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ausbleibt, sind die Ergebnisse der Gemeindefinanzdebatte für die Städte absolut unakzeptabel. Außerdem ist dann völlig ausgeschlossen, von den Städten auch noch einen Ausbau der

Ganztagesbetreuung für unter Dreijährige und zusätzliche Investitionen zu erwarten“, sagten Roth und Schmalstieg.

Begründung: Das im Vermittlungsausschuss festgeschriebene Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen als Sozialhilfeträger bleibe nicht nur deutlich hinter den Erwartungen der Städte zurück, sondern es entstünden unter dem Strich sogar Mehrbelastungen. Außerdem würden die Länder entlastet und nicht die Kommunen. Deshalb bestehe die Gefahr, dass die Städte am Ende sogar erheblich draufzahlen, falls die Länder ihre Entlastung beim Wohngeld und aus dem Belastungsausgleich für Ostdeutschland nicht an die Kommunen weiterreichen, erläuterten Roth und Schmalstieg.

Die geschilderten Probleme beruhen auf folgenden Faktoren:

- Die Kommunen werden durch die Übernahme der vollen Unterkunftskosten für alle Langzeitarbeitslosen zu stark belastet. Davor hatte der Städtetag seit mehreren Wochen gewarnt.
- Den Kommunen entstehen durch ihre Einbeziehung in die Jobcenter zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe für die Beratung und soziale Betreuung der Langzeitarbeitslosen. Diese Kosten sind ebenso wie die Verwaltungskosten für die Wohnungsversorgung der bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe zu wenig berücksichtigt.
- Die Länder sparen erhebliche Summen, weil das pauschalierte Wohngeld für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger durch das neue Leistungsrecht für alle Langzeitarbeitslosen bei ihnen entfällt und die Kommunen deren Unterkunftskosten tragen sollen.

Wegen der mangelhaften Finanzierungsregelung zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, so die Städtetagspräsidentin und der Vizepräsident, verringere sich das gesicherte Entlastungsvolumen durch die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zu den Gemeindefinanzen für die Kommunen erheblich. Wenn am Ende Mehrbelastungen durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entstehen, reduziere sich auch noch der positive Effekt durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage und weitere Korrekturen an der Gewerbesteuer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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