Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Städte- und Gemeindebund kritisiert Finanzierung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes

(Berlin) - Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition und der beiden PDS-Abgeordneten verabschiedete der Bundestag am Donnerstag (28.10.04) das Tagesbetreuungsausbaugesetz" (TAG).

Es sieht von Januar an einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für die unter Dreijährigen bis 2010 vor - und dies vor allem in Westdeutschland. Ziel ist es, das Betreuungsangebot überall dem örtlichen Bedarf anzupassen.

Tatsächlich ist die Situation besonders von Kindern unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen schwierig. Nach einer Erhebung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands stehen gerade einmal für 2,7 Prozent der Kinder Plätze in Tageseinrichtungen zur Verfügung. Das sind etwa 10.000 Stellen. Damit sei NRW weit davon entfernt, durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur eine qualitativ hochwertige Bildung von Anfang an sicherzustellen, lautet das Urteil des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.

Unglücklich über die Regelung ist der Städte- und Gemeindebund. "Es ist für einen Dritten immer leicht ein Gesetz zu verabschieden, dass er nicht bezahlen muss", kritisierte Uwe Lübking von der Interessensvertretung der Gemeinden im Gespräch mit wdr.de. "Wir wünschen uns ja alle, dass es eine bessere Kinderbetreuung gibt, aber die Finanzierung muss auch stehen".

Höhe der Entlastungen unklar
Da hegt er Zweifel. Nach dem Willen von Rot-Grün sollen nämlich die Kommunen von den jährlich 2,5 Milliarden Euro Entlastung durch "Hartz IV" 1,5 Milliarden Euro für den Betreuungsausbau verwenden. Lübking: "Die Entlastung steht bisher aber nur auf dem Papier. Keiner weiß, wie hoch sie tatsächlich sein wird. Dann geht man schon hin und beschließt neue Belastungen." Und das, obwohl über 75 Prozent der Haushalte in Nordrhein-Westfalen laut Lübking keinen ausgeglichenen Haushalt haben. "Wir müssen erst einmal Schulden abbauen."

Unzufrieden ist Lübking auch mit der Art und Weise, wie das Gesetz zustande gekommen ist. Es bedarf nämlich nicht der Zustimmung der Länderkammer, nachdem die Koalition die Bereiche zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vom ursprünglich vorgelegten Gesetzespaket abgetrennt hatte. Vom Bundesrat sieht Lübking die Interessen der Städte und Gemeinden aber besser vertreten: "Wir haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorgehensweise." Der Unions-dominierte Bundesrat wird sich voraussichtlich am 26.11.2004 mit der Vorlage befassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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