Städte- und Gemeindebund verlangt klare Kompetenzen bei Hartz IV / Keine Generalrevision und keine Kommunalisierung / Sachverstand der Kommunen einbinden
(Berlin) - Auf der heutigen (3. März 2008) Präsidiumssitzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes hat der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, davor gewarnt, eine Generalrevision von Hartz IV anzustreben.
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bundesagentur in Form der Arbeitsgemeinschaften für eine unzulässige Mischverwaltung gehalten.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und ein einheitliches Leistungsrecht für alle Betroffenen nach dem Grundsatz "Fordern und Fördern" waren richtig und sind durch das Urteil nicht infrage gestellt worden, sagte Landsberg. Wir brauchen deshalb auch keine Generalrevision der Hartz-Reformen. Wir haben gute Ergebnisse erzielt, nicht nur bei den Jugendlichen, sondern insbesondere auch beim Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit.
Dem Verfassungsrecht kann dadurch Rechnung getragen werden, dass die Arbeitsgemeinschaften durch Kooperationsvereinbarungen ersetzt werden. Dies würde sicherstellen, dass die Kommunen ihre Kernkompetenz etwa bei Sprachkursen, bei der Kinderbetreuung, bei der Schaffung von Ein-Euro-Jobs und bei der Gestaltung des sozialen Umfeldes einbringen können. Schon jetzt wird eine derartige Kooperation in 21 Landkreisen in Deutschland gehandhabt. Dass diese Form der Zusammenarbeit ohne das Dach einer Arbeitsgemeinschaft erfolgreich ist, zeigen die Zahlen:
In diesen Kreisen ist die Jugendarbeitslosigkeit um 19,4 Prozent gefallen (bundesweit nur 18,2 Prozent), die Zahl der Arbeitslosen in der so genannten Grundsicherung konnte um 10,7 Prozent reduziert werden (bundesweit nur 9,2 Prozent), mit den Leistungsempfängern konnte in 81,2 Prozent der Fälle gültige Eingliederungsvereinbarungen getroffen werden, während es bundesweit nur 64 Prozent sind.
Wir brauchen eine schnelle Lösung, forderte Landsberg, denn zum einen erwarten 56.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften wie auch die ca. 7 Mio. Leistungsempfänger eine klare Perspektive, wer in Zukunft für was zuständig ist und wie die persönliche Perspektive aussieht. Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit ist politisch gefährlich, weil sie dem Bund die Chance böte, sich aus der gesamtstaatlichen Verantwortung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zurückzuziehen. Hinzukommen enorme finanzielle Risiken und verfassungsrechtliche Hürden. Der Bund ist nach dem neuen Art. 84 Abs. 1 Satz 7 des Grundgesetzes nicht berechtigt, den Kommunen Aufgaben zu übertragen. Dies ginge höchstens über die Länder und damit wäre eine Verschiebung von Leistungen in der Größenordnung von über 50 Mrd. Euro pro Jahr verbunden.
"Wir sehen derzeit die große Gefahr, dass am Ende die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden über die Kreisumlagen die Zeche zahlen, wenn die Finanzausstattung nicht ausreichend ist. Daher darf sich der Bund nicht aus der politischen Verantwortung verabschieden!", warnte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Rainer Timmermann.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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