Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin
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Städtetag begrüßt Reform des kommunalen Haushaltswesens ab 2005: „Kaufmännisches Rechnungswesen liefert Kommunen Instrument für effizienteres Verwaltungshandeln“

(Berlin) - Für die deutschen Städte und Gemeinden beginnt ab dem kommenden Jahr eine neue Zeitrechnung: In Nordrhein-Westfalen stellen die Kommunen mit Beginn des neuen Jahres ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik um. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das den Beschluss der Innenministerkonferenz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom November 2003 umsetzt. Die Städte und Gemeinden werden damit künftig ihre Geschäftsvorgänge kaufmännisch buchen, denn das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen schreibt dies ab dem 1. Januar 2005 vor. Für die Umstellung des kommunalen Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen den Kommunen eine Übergangsfrist von vier Jahren eingeräumt. In den anderen Bundesländern laufen die Vorbereitungen für die Gesetzgebung. Das Land NRW erweist sich nach Auffassung des Deutschen Städtetages hier im Sinne der Städte als besonders reformfreudig.

„Die Städte begrüßen diesen Modernisierungsschritt, denn sie haben ihn seit Jahren eingefordert“, erklärte heute Monika Kuban, Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers und Finanzdezernentin des Deutschen Städtetages. „Es ist heute nicht mehr zu akzeptieren, dass die öffentlichen Verwaltungen keine Aussagen zu ihrem vollständigen Ressourcenverbrauch einschließlich Abschreibungen und künftigen Pensionslasten oder zu ihrem Vermögen treffen können. Das neue Rechnungswesen wird diese Mängel beseitigen.“
Der Städtetag warnte indes davor, in der Reform des Rechnungswesens den Schlüssel zur Überwindung der kommunalen Finanzkrise zu sehen: „Die Einführung eines neuen Gemeindehaushaltsrechts löst nicht die finanziellen Probleme der Städte“, sagte Monika Kuban. „Jede Reform, so auch diese, bindet Kräfte und finanzielle Mittel. In Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Mittel und wachsender Komplexität von Entscheidungen wird es jedoch umso dringlicher, für Transparenz zu sorgen. Nur so besteht die Chance, die Verwaltungssteuerung zu verbessern und politische Entscheidungen auf einer besseren wirtschaftlichen Datenbasis treffen zu können. Das sind wir nicht zuletzt auch künftigen Generationen schuldig.“ Mit dem Übergang zur Doppik bestehe darüber hinaus die Chance für eine verbesserte Kommunikation zu den wirtschaftlichen Problemen der Städte.

Mit der Kameralistik verfügten die Kommunen ebenfalls zwar über ein solides Buchführungssystem, das verlässlich Einnahmen und Ausgaben abbildete. Allerdings sind umfängliche Nebenrechnungen notwendig, um etwa konkrete Informationen zu den langfristigen Konsequenzen politischer Entscheidungen für die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gebietskörperschaft zu ermitteln oder um Aussagen zu den Kosten von Verwaltungsleistungen treffen zu können. Mit dem doppischen Rechnungswesen werden die notwendigen Informationen nun unmittelbar verfügbar. Es wird auch ein Gesamtüberblick über den „Konzern Kommune“ – nämlich den Hoheitsbereich und die kommunalen Beteiligungen – geschaffen.

„Die Frage, ob eine solche Reform stattfinden soll, ist für die Kommunen vom Tisch“, erklärte Monika Kuban. „Jetzt geht es darum, wie diese Reform in den Bundesländern umgesetzt wird. Wir hoffen, dass die Länder die Kommunen intensiv in den Reformprozess einbinden und ihre Belange berücksichtigen.“ An die Adresse von Bund und Ländern richtete Monika Kuban den Aufruf, dem Beispiel der Kommunen zu folgen und ihr Haushaltswesen ebenfalls auf die Doppik umzustellen: „Die Städte sind in der Reform des Haushaltswesens Motor der Modernisierung, und es ist zu hoffen, dass der Druck von unten stark genug ist, um in absehbarer Zeit auch auf Ebene der Länder und des Bundes ein zukunftsfähiges Rechnungswesen zu entwickeln.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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