Städtetag und Gemeindebund - begrüßen Stabilisierung der Gewerbesteuer - erkennen Reduzierung ihrer Steuerausfälle an - erwarten aber echte Aufkommensneutralität
(Berlin) - Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund halten die heute (14. März 2007) vom Bundeskabinett verabschiedete Unternehmenssteuerreform für richtig, weil sie die im internationalen Vergleich hohen Steuersätze in Deutschland verringert und gleichzeitig die Interessen der öffentlichen Haushalte im Blick behält.
„Die Städte und Gemeinden begrüßen besonders, dass die Gewerbesteuer als ihre wichtigste Steuer durch den Gesetzentwurf erhalten und in ihrer Struktur verbessert werden soll“, erklärten die Präsidenten des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude, München, und Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen.
Im Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren erwarten Städtetag und Städte- und Gemeindebund, dass die erweiterte Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und die Zinsschranke bei der Körperschaftssteuer nicht aufgeweicht werden. Diese beiden Bestandteile seien essentiell für die Reform, um Unternehmensgewinne in Deutschland hinreichend zu besteuern und das Ausweichen in eine Besteuerung im Ausland zu vermeiden, so die Präsidenten der beiden kommunalen Spitzenverbände. Es sei unbedingt erforderlich, die bisherige 50-prozentige Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer – wie vorgesehen – durch eine zumindest 25-prozentige Hinzurechnung aller Zinsen und Zinsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren zu ersetzen.
Als weiteren Gradmesser für die Kommunalverträglichkeit der Reform nannten die Präsidenten die Einhaltung der von der Koalition gegebenen Zusage der Aufkommensneutralität für die Kommunen:„Wir erkennen das Bemühen der Bundesregierung an, die erheblichen Verluste der Kommunen in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Reform zu verringern. Wir erwarten aber eine echte Aufkommensneutralität für die Kommunen. Darüber muss im Gesetzgebungsverfahren gesprochen werden.“
Städtetag und Städte- und Gemeindebund hatten Mitte Februar auf Korrekturen gedrängt, weil Berechnungen aus dem Bundesfinanzministerium Steuerausfälle der Städte und Gemeinden von 4,3 Milliarden Euro in den Jahren 2008 bis 2011 ergeben hatten. Nach dem jetzt im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf reduzieren sich diese Steuerausfälle mittlerweile auf knapp 2 Milliarden Euro.
Die von der Koalition im Gesetzentwurf beschrittenen Wege für eine Reduzierung der kommunalen Steuerausfälle seien absolut richtig, erklärten die beiden Kommunalverbände: Zum einen wird die Gewerbesteuerumlage und damit der Anteil von Bund und Ländern an der Gewerbesteuer leicht verringert. Zum anderen ist eine Regelung vorgesehen, damit sich in den Kassen der Städte und Gemeinden nicht nur die Steuerausfälle durch niedrigere Steuersätze rasch bemerkbar machen, sondern ebenso frühzeitig die Mehreinnahmen durch den Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung und andere Gegenfinanzierungsmaßnahmen einsetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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