Städtetag zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Klagerecht von Kommunen wird gestärkt
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute im konkreten Fall die Beschwerde von sachsen-anhaltinischen Gemeinden gegen die Übertragung der Zuständigkeit für die Kinderbetreuung abgelehnt. Das Gericht hat aber gleichzeitig die Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem höchsten Gericht für zulässig erklärt.
Dazu erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages: "Das Urteil stärkt die Rechte der Kommunen, denn es erweitert in bestimmten Fällen die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Falls das Schutzniveau der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach dem Landesrecht hinter dem Niveau im Grundgesetz (Artikel 28) zurückbleibt, sind kommunale Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht zulässig. Damit wurde das im Grundgesetz verankerte kommunale Klagerecht interpretiert und erweitert."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag
Pressestelle
Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin
Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

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