Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Anzeige

Stärkung des Strafrechts bei K.-o.-Tropfen: djb fordert umfassenden Schutz

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Spiking). Der Entwurf schließt eine bislang bestehende Regelungslücke im Strafgesetzbuch und ist insbesondere für die wirksame Ahndung sexualisierter Gewalt von großer Bedeutung – doch es bräuchte noch weitere Maßnahmen für einen umfassenden Schutz.

„Die geplante Reform ist ein wichtiger Schritt, um die strafrechtliche Bewertung von sexualisierter Gewalt an die Realität anzupassen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Der Kern des Gesetzentwurfs: Künftig soll nicht nur der Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, sondern auch die Verwendung sogenannter gefährlicher Mittel – etwa betäubender Substanzen – strafschärfend berücksichtigt werden. Damit reagiert die Gesetzgebung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der Spiking nicht entsprechend eingeordnet hatte. Der djb hält diese Klarstellung für dringend erforderlich. Ob Wehrlosigkeit durch gefährliche Werkzeuge oder Mittel: In beiden Konstellationen wird die eingeschränkte oder aufgehobene Verteidigungsfähigkeit der betroffenen Person gezielt ausgenutzt – mit erheblichen physischen und psychischen Folgen.

„Gerade bei Spiking zeigt sich, dass auch Ermittlungsdefizite strukturell zulasten der Betroffenen gehen“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Kommission Strafrecht im djb. „Die Änderung des Strafgesetzbuchs reicht allein nicht aus, um Spiking umfassend zu ahnden.“

Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.

Darüber hinaus setzt sich der djb für weitere gesetzliche Klarstellungen ein, etwa zum Schutz von Betroffenen, die durch K.-o.-Mittel wehrlos gemacht wurden, sowie zur strafrechtlichen Einordnung von Vergewaltigung und die Beachtung von digitaler Gewalt im Kontext dieser Taten. Diese Forderungen sind ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und einen besseren Zugang zum Recht für Betroffene.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige