Stalking-Gesetz stellt Journalisten unter Generalverdacht
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das heute (30. November 2006) vom Bundestag verabschiedete Stalking-Bekämpfungsgesetz. "Dieses Gesetz ist ein Hemmschuh für kritische und nachdrückliche Recherche", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die Entscheidung. Die Bedenken des DJV, dass die Regelungen die Recherchemöglichkeiten und damit die Pressefreiheit einschränken, seien völlig außer Acht gelassen worden. Konken: "Über hartnäckigen Journalisten schwebt nun ständig das Damoklesschwert, als Stalker angeklagt und verurteilt zu werden."
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Personen, die beharrlich den Kontakt zu einer anderen Person suchen, wegen Nachstellung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen müssen. Der DJV hatte gefordert, Journalisten aus dem potenziellen Täterkreis auszuklammern, dieser Forderung sind die Abgeordneten aber nicht nachgekommen. "Journalistische Recherche droht nun, unter den Generalverdacht des Stalking zu geraten. Wiederholte Anrufe, E-Mails oder das wiederholte Ansprechen einer Person - übliche Recherchemaßnahmen werden ohne Grund in die Nähe strafbaren Verhaltens gerückt", sagte Konken weiter. Die Journalisten gerieten damit in einen Konflikt zwischen dem Strafrecht und ihrer journalistischen Pflicht, Sachverhalte gründlich und sorgfältig zu recherchieren. Konken appellierte an die Richter, die das Gesetz jetzt anzuwenden haben, bei drohenden Verfahren im Sinne der Pressefreiheit zu entscheiden.
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(bl)