Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
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Stallpflicht für Geflügel endet am 15. Dezember 2005 / Vorsorgliche Maßnahmen zur Risikominimierung

(Berlin) - Die Stallpflicht für Geflügel als Schutzmaßnahme vor der Vogelgrippe endet mit dem 15. Dezember 2005, die deutschen Geflügelhalter können danach ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) dankt den Geflügelhaltern dafür, dass sie sich zum Schutz der Verbraucher und der deutschen Geflügelbestände so diszipliniert an das Aufstallungsgebot gehalten haben. Die Tiere können nun wieder freigelassen werden, da im Winter keine Zugvögel aus den von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten zu uns kommen. Deshalb habe auch das Bundesinstitut für Tiergesundheit das Risiko für ein Einschleppen der auch als Geflügelpest gezeichneten Tierseuche von "hoch bis mäßig" auf "gering" herabgesetzt.

Dennoch sollten die Landwirte dafür Sorge tragen, dass die Geflügel keinen Zugang zu Oberflächengewässer haben und nur dort gefüttert werden, wo sich keine Wildvögel niederlassen können. Da im Frühjahr 2006 die Vögel aus den Überwinterungsgebieten in Afrika wieder über Deutschland ziehen werden und daher das Risiko einer Viruseinschleppung wieder zunimmt, müssen die Betriebe dann mit einem erneuten Aufstallungsgebot rechnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

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