Pressemitteilung | Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Stammdatenabgleich hat in den Praxen nicht zu suchen

(Berlin) - Zu den Plänen der Regierungsfraktionen, die Arztpraxen durch einen Änderungsantrag zum GKV-Änderungsgesetz (Drucksache 17/1297) zum internetbasierten Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu verpflichten, erklärt der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands:

Der NAV-Virchow-Bund lehnt die Verlagerung des Stammdatenabgleichs der elektronischen Gesundheitskarte in die Arztpraxen nachdrücklich ab. Nachdem die niedergelassenen Ärzte durch den Einzug der Praxisgebühr bereits zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen degradiert worden sind, folgt mit dem verpflichtenden Stammdatenabgleich der zweite Streich. Nach dem Motto "Mehr Bürokratie wagen" soll schon wieder eine originäre Verwaltungsaufgabe der Kassen von den Ärzten erbracht werden - natürlich kostenlos. Doch das Management von Versichertendaten hat in der Arztpraxis nichts verloren. Es kostet viel Zeit und Geld, das in der Patientenversorgung fehlt. In Gebieten, in denen keine schnellen Internetverbindungen verfügbar sind, setzt der vierteljährliche Datenabgleich ein stabiles Nervenkostüm bei Patienten und Praxispersonal voraus. Hier wird ein weiteres bürokratisches Monster aufgebaut, das sicherlich nicht zur Attraktivitätssteigerung des Arztberufes beitragen wird.

Die niedergelassenen Ärzte kritisieren, dass sich CDU, CSU und FDP leichtfertig über die Beschlüsse des diesjährigen Deutschen Ärztetages hinwegsetzen. Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, das Projekt "Elektronische Gesundheitskarte" zu stoppen und den Arztpraxen keine weiteren administrativen Aufgaben aufzubürden.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer Chausseestr. 119b, 10115 Berlin Telefon: (030) 2887740, Telefax: (030) 28877413

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