Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Starke Regulierungsbehörde für Strom- und Gasmarkt gefordert / Deutsches Sondermodell hat sich nicht bewährt

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Einrichtung einer starken Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt gefordert. „Die derzeitige Situation schädigt die Verbraucher und verhindert einen effektiven Preiswettbewerb“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Neue Anbieter hätten nach wie vor keine faire Chance, auf den Markt zu kommen, privaten Haushalten werde der Wechsel des Stromanbieters unnötig erschwert, ein Wechsel des Gasanbieters sei de facto aufgrund der starren Anbieterstrukturen überhaupt nicht möglich. „Dies alles zeigt, dass sich das deutsche Sondermodell, den Strom- und Gasmarkt in die Hand der Verbände zu legen, nicht bewährt hat.“ Daher müsse eine Regulierungsbehörde, wie sie die europäische Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie bis Juli 2004 vorschreibt, mit weitreichenden Kompetenzen und Kontrollbefugnissen ausgestattet werden. Nur so könnten überhöhte Preise und Wettbewerbsbeschränkungen verhindert und ein unbürokratischer Wechsel des Strom- und Gasanbieters ermöglicht werden.
Nach den Vorstellungen des vzbv muss eine starke Regulierungsbehörde:

- die Preise und Konditionen für die Netznutzung auf dem Strom- und Gasmarkt prüfen und festlegen, bevor sie wirksam werden. Nur so kann verhindert werden, dass neue Anbieter durch überhöhte Netznutzungsentgelte oder technische Anforderungen vom Markt ferngehalten werden.

- praktikable und unbürokratische Regeln für den Anbieterwechsel einführen. Die derzeit bestehenden Best-Practice-Empfehlungen für den Anbieterwechsel (festgelegt von einem Verbändeausschuss im Bundeswirtschaftsministerium) funktionieren nicht

- sicherstellen, dass Sonderlasten nach ihrem Verbrauch gleichmäßig auf gewerbliche und private Stromkunden umgelegt werden. Finanzielle Belastungen zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Kraftwärmekopplung dürfen nicht allein den privaten Haushaltskunden aufgebürdet werden.

- die Kompetenz erhalten, Maßnahmen durchzusetzen, die zu einer Verringerung der Regelenergie-Kosten führen, die bei den Netzbetreibern zum Ausgleich von Spannungsschwankungen anfallen.

- die Verlässlichkeit einer obligatorischen Stromkennzeichnung sicherstellen.

Der vzbv spricht sich dafür aus, die Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt mit der bereits bestehenden Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zusammenzulegen, da auch diese Märkte ähnliche strukturelle Probleme bei der Etablierung von Wettbewerb aufweisen. Zudem fordert der vzbv die Beteiligung des Bundesverbraucherschutzministeriums und des Umweltministeriums an der Fachaufsicht der Regulierungsbehörde. Da der Strom- und Gasmarkt in erheblichem Umfang Verbraucher- und Umweltinteressen berührt, dürfe dies nicht allein dem Bundeswirtschaftsministerium überlassen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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