Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
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Starker Wettbewerb bei Ausschreibungen senkt Förderkosten und schafft Innovation

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ergebnisse der Ausschreibung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für den Bereich Wind an Land zum Gebotstermin 1. November 2025 veröffentlicht.

415 Gebote erhielten Zuschläge über 3.456 Megawatt (MW) bei einem Ausschreibungsvolumen von 3.450 MW. Die Gebotsmenge lag bei 8.155 MW (906 Gebote) – damit ist die EEG-Ausschreibung für Wind an Land zum sechsten Mal in Folge deutlich überzeichnet. Der mengengewichtete Zuschlagswert ist erneut zurückgegangen, liegt nun bei 6,06 ct/kWh und damit 0,51 ct/kWh unter dem der Ausschreibung vom August 2025 sowie 1,29 ct/kWh unterhalb des zulässigen Höchstwertes in Höhe von 7,35 ct/kWh für das Jahr 2025.

„Die Ergebnisse zeigen: Der starke Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen funktioniert und führt zu sinkenden Förderkosten. Das ist eine sehr positive Entwicklung. Möglich ist das nur, da der Industriezweig „Windenergie an Land“ in Deutschland leistungsfähig und investitionsfreudig ist“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Um das Ausbauziel bis 2030 zu erreichen, bleiben weiterhin ein hohes Ausbautempo sowie verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. Im Mittel entspricht dies einem jährlichen Zubau von rund neun Gigawatt. Genehmigte und bereits bezuschlagte Projekte zeigen, dass dieses Tempo in den kommenden Jahren grundsätzlich erreichbar ist – vorausgesetzt, der Investitionsrahmen bleibt verlässlich. Die kurzfristige Einführung eines vollständig neuen Rahmens, der einen grundlegendem Systemwechsel bedeuten würde, ist deshalb und wegen der knappen Zeit bis zum 01.01.2027 zu vermeiden. Gleichzeitig gilt es dabei, Optimierungspotenziale beim Erneuerbaren-Ausbau im Hinblick auf die Situationen in den Netzen zu heben und diese effizient weiter auszubauen.“
Der BDEW schlägt im Interesse der Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) ein zweistufiges Vorgehen vor.

1. Genehmigtes EEG zum 01.01.2027 sicherstellen

Spätestens bis Ende Juli 2026 sollte ein beihilferechtskonform ausgestaltetes EEG vom Bundestag verabschiedet sein und der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Ziel muss ein beihilferechtlich genehmigtes EEG ab dem 1. Januar 2027 sein.
Als ersten Schritt einer Weiterentwicklung des EEG schlägt der BDEW daher ein Marktmengenmodell vor: Eine feste Strommenge wird bei positiven Strompreisen über einen zweiseitigen Contract for Difference (CfD) vergütet, bei negativen Preisen entfällt zudem die Vergütung. Dabei ist anders als bei der derzeit geltenden gleitenden Marktprämie die Dauer des Förderzeitraums (aktuell 20 Jahre) unerheblich. Dies kann kurzfristig zu einer spürbaren Reduktion der EEG-Fördersummen beitragen.

2. Konsultation und Praxistests

Eine Weiterentwicklung des EE-Investitionsrahmens muss, insbesondere bei wesentlichen Änderungen, eng mit der Energiewirtschaft abgestimmt werden. Pilotausschreibungen können helfen, die Praxistauglichkeit neuer Modelle zu testen, um Investitionssicherheit und somit eine gute Wirtschaftspolitik zu gewährleisten.

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Birgit Heinrich, Leiter(in) Pressestelle, Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0

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