Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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Start der Elektroaltgeräte-Entsorgung / BDE: „Kommunale Müllgebühren dürfen nicht steigen!“ / Probleme bei der Container-Logistik lösbar, wenn sich die Industrieseite zu ihrer Verantwortung bekennt

(Berlin) - Von heute („4. März 2006) an können Bürger ihre alten Elektrogeräte kostenfrei an 2.500 Sammelstellen in ganz Deutschland abgeben. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet die Hersteller und Importeure, alte Radios, Computer und andere Elektrogeräte aus Haushalten kostenlos zurückzunehmen, nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten. In einigen Kommunen wird über Gebührenerhöhungen nachgedacht, weil angeblich erhöhte Aufwendungen bei den Übergabestellen entstanden seien.

„Es kann nicht sein, dass Kommunen an der Gebührenschraube drehen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) Dr. Stephan Harmening. Die Gerätehersteller seien nach dem ElektroG für die Entsorgung verantwortlich und legten die Kosten, die ihnen dadurch entstünden, auf den Preis um. „Wenn die Kommunen nun auch noch die Gebühr erhöhen, wird bei den Bürgern doppelt abkassiert“, sagte Harmening. „Eigentlich müssten die Gebühren sinken, weil die Kommunen durch die neue Produzentenverantwortung entlastet werden!“ Ähnlich hat sich auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vor wenigen Tagen geäußert.

Der BDE hatte vergangene Woche als erster Verband auf mögliche Probleme beim Start der Elektroaltgeräte-Entsorgung hingewiesen. Die privaten Entsorgungsunternehmen stehen vor erheblichen logistischen Schwierigkeiten, da keineswegs immer dieselbe Firma, die einen Container für die Altgeräte aufstellt, vom Elektroaltgeräte-Register (EAR) mit dessen Abholung beauftragt wird. Container fremder Firmen müssen wieder zurückgeführt werden. „Das EAR lässt unsere Unternehmen bei diesem Problem im Regen stehen“, sagte Harmening. Es sei sogar absehbar, dass sich das das Register mittels Verwaltungsvollstreckung über das Eigentum der Entsorgungsunternehmen an ihren Containern hinwegsetzen werde.

Die privaten Entsorgungsunternehmen haben bis zum Start des Gesetzes intensiv versucht, gemeinsam mit der Industrie und den Kommunen eine Lösung für die noch offenen Fragen der Containerlogistik zu finden. Das EAR hingegen hat Gesprächsgesuche zur Lösung der Probleme abgelehnt. Um die sich abzeichnenden Schwierigkeiten in den Griff zu bekommen, hatte die Entsorgungswirtschaft ein so genanntes „Weiterleitungsmodell“ entwickelt, das die Koordination zwischen den beauftragten Entsorgern und die einheitliche Beauftragung von Transporteuren vorsah. In informellen Gesprächen mit dem Bundeskartellamt ergab sich allerdings, dass dieses Modell kartellrechtlich nicht zulässig sein könnte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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