Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Startschuss in neue Gesundheitsförderung Krankenkassen beschließen Leitfaden für qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen

(Bergisch-Gladbach) - Nach dem Gesundheitsreformgesetz 2000 sollen die Krankenkassen ihren Versicherten wieder Maßnahmen der allgemeinen und betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten. Die Grundlage für diese Leistungen ist der gemeinsame und einheitliche Handlungsleitfaden der Krankenkassen-Spitzenverbände, der nach intensiven Experten-Anhörungen jetzt offiziell beschlossen wurde. Er bestimmt nach strengen Kriterien, welche Angebote künftig auf Kosten der Krankenkassen erstattet werden dürfen. Danach sollen nur solche Maßnahmen finanziert werden, die qualitätsgesichert, zielgerichtet und erfolgreich den Präventionsbedarf der Versicherten abdecken.

Die Maßnahmen zur primären Prävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand von Risikogruppen verbessern und Krankheit verhindern. So ermöglicht der Leitfaden z. B. Bewegungsschulungen für Versicherte, die unter Haltungsschäden leiden und Ernährungsprogramme für Übergewichtige sowie Angebote zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung. Ferner können Stress- und Entspannungskurse sowie Maßnahmen gegen Genuss- und Suchtmittelmissbrauch finanziert werden. Nach dem Bestreben des Gesetzgebers sollen die Krankenkassen mit den Gesundheitsförderungsmaßnahmen vor allem auch einen Beitrag zur Vermeidung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Die Krankenkassen werden daher den Schwerpunkt der Maßnahmen auf Zielgruppen konzentrieren, die höhere Gesundheitsrisiken als der
Bevölkerungsdurchschnitt aufweisen. Diese haben in der Vergangenheit derartige Leistungen weniger nachgefragt. Hierzu werden besondere und niederschwellige Zugangswege beschritten und erprobt (z. B. in Schulen). Über die Förderung gesundheitsgerechten Verhaltens hinaus
sollen dabei Entwicklungen gefördert werden, die im Lebens- und Arbeitsumfeld der Versicherten zu insgesamt gesundheitsgerechteren Bedingungen führen.

Gesunde Betriebe brauchen gesunde Mitarbeiter. Der Leitfaden regelt daher auch Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung. Hierzu zählen spezielle Angebote, z. B. bei arbeitsbedingten körperlichen Belastungen, psychosozialem Stress, Genuss- und Suchtmittelkonsum und Kurse über gesunde Verpflegung in Betrieben. Betriebe, die aktiv die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern - nicht zuletzt auch durch gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung - sorgen damit für einen niedrigeren Krankenstand, eine höhere Produktivität und letztendlich auch für eine motivierte Belegschaft. Dies trägt sowohl direkt als auch indirekt zur Absenkung der Lohnzusatzkosten bei.

Für die Gesundheitsförderung dürfen die Krankenkassen in diesem Jahr insgesamt rund 360 Mio. DM (pro Versicherten 5,- DM) ausgeben. Diese begrenzten Mittel erfordern eine Konzentration auf effektive Maßnahmen. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig und wirksam entgegenzuwirken, anstatt sie kostenintensiv zu kurieren.

Gemeinsame Presseerklärung:

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenversicherung
AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV) Ansprechpartner: Alfons Chavet Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 51429 Bergisch Gladbach Telefon: (02 2 04) 44-135 Telefax: (0 22 04) 44-213

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