Statement des Verbandes kommunaler Unternehmen zum novellierten Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
(Berlin) - Unternehmen, die nach den Empfehlungen der Europäischen Kommission nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählen, sogenannte Nicht-KMU, müssen nach dem novellierten Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erstmals bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit durchgeführt haben. Kommunale Unternehmen sind von dieser Regelung in zweifacher Hinsicht betroffen. Zum einen können sie als Dienstleister ihren Kunden Energieaudits anbieten. Zum anderen müssen sie die Audits auch selbst in den eigenen Unternehmen durchführen. Der VKU kritisiert jedoch, dass - anders als private kleine Unternehmen - kleine kommunale Unternehmen verpflichtet sind, die Audits durchzuführen. Grund dafür ist, dass das Gesetz die KMU-Definition aus dem europäischen Beihilferecht verwendet, demzufolge alle kommunalen Unternehmen aus dieser KMU-Definition grundsätzlich herausfallen, egal wie groß sie sind. Die sinnvolle Regelung, kleine Unternehmen nicht der Auditierungspflicht zu unterwerfen, trifft damit auf sie nicht zu.
Positiv bewertet der VKU, dass hoheitliche Bereiche, wie beispielsweise die kommunalen Abwasser- und Abfallentsorger, von der Auditverpflichtung von der Energieauditpflicht ausgenommen sind. Dafür wie auch für eine Ausnahme für die Trinkwasserversorger hatte sich der VKU im Laufe des Gesetzgebungsprozesses eingesetzt. Im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung geht das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) davon aus, dass aufgrund der unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen allerdings nicht in allen Bundesländern von einer Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits auszugehen ist.
Das Energieaudit hat grundsätzlich nach DIN EN 16247-1 zu erfolgen. Alternativ zugelassen sind auch andere Systeme, wie beispielswiese die DIN EN ISO 50001. Hier muss jedes Unternehmen für sich prüfen, welches System für ihn das Richtige ist.
Energieaudits oder die Umsetzung von denen im Energieaudit identifizierten Maßnahmen können auch im Rahmen von Energieeffizienznetzwerken durchgeführt werden. Der VKU ist Partner der zugrunde liegenden Initiative Energieeffizienznetzwerke und unterstützt damit die Verbreitung von rund 500 Netzwerken bis Ende 2020. Durch Netzwerke können Synergien genutzt und Energieeffizienz durch den Austausch von Best-Practices auf Mikro-Ebene gehoben werden.
Aus Sicht des VKU können Energieeffizienznetzwerke einen wichtigen Beitrag zur Erreichung kommunaler Klimaschutzkonzepte leisten. Ebenfalls können wichtige Impulse für eine verstärkte Zusammenarbeit von Energieunternehmen mit dem Fachhandwerk, Herstellern sowie Geschäftskunden gesetzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle
Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100
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