Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Statement des Verbandes kommunaler Unternehmen zur Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018 durch die Bundesnetzagentur

(Berlin) - Der VKU begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, den Höchstwert für die Ausschreibungen im Bereich Wind an Land im Jahr 2018 anzuheben. Ansonsten wäre der Höchstwert aufgrund der bisherigen Zuschlagswerte errechnet worden. Diese waren jedoch wegen der massenhaften Ausnutzung der Bürgerenergie-Ausnahme auf ein ruinöses Niveau gesunken. Ein Höchstwert auf dieser Grundlage hätte keinen hinreichenden Bieterwettbewerb mehr erlaubt.

Nun müssen auch die übrigen, durch die Bürgerenergie-Ausnahme verursachten Fehlentwicklungen korrigiert werden. Hierfür schlägt der VKU die einmalige Ausschreibung einer Zusatzmenge von 1,4 GW vor, um zu kompensieren, dass bis jetzt fast nur Bürgerenergie-Projekte ohne BImSchG-Genehmigung einen Zuschlag erhielten und ca. 1,4 GW an baufertigen, genehmigten Windprojekten demzufolge verdrängt wurden.

Außerdem muss die Bürgerenergie-Ausnahme komplett überarbeitet werden. Anstatt bestimmte gesellschaftsrechtliche Konstruktionen zu privilegieren, sollte der Gedanke der Bürgerbeteiligung in den Mittelpunkt gestellt werden. Windparks, an denen viele Menschen aus der Region dauerhaft beteiligt sind, sollten in den Ausschreibungen unter einen besonderen Schutz gestellt werden. Denn diese Projekte sind es, die der Windenergie zur Akzeptanz verhelfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Stefan Luig, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(wl)

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