Statement von Helmut Dedy, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Sozialleistungen für EU-Bürger
(Berlin) - "Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil erneut bestätigt hat, dass die deutschen Rechtsvorschriften zum Leistungsausschluss für Ausländerinnen und Ausländer im Sozialgesetzbuch II in Einklang mit dem Recht der Europäischen Union stehen.
Das Gericht hat entschieden, dass der Ausschluss von Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten vom Bezug der Sozialleistungen zulässig ist, wenn die Bürgerinnen und Bürger nur zur Arbeitsuche eingereist sind. Ebenfalls ist mit dem europäischen Recht vereinbar, dass Unionsbürger, die weniger als ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben, nur für 6 Monate Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben. Die Kriterien, die Deutschland gewählt hat, um eine sinnvolle Unterscheidung zwischen den Anspruchstellern vorzunehmen, wurden als nachvollziehbar und mit dem EU-Recht vereinbar bestätigt.
Zugleich wurde entschieden, dass eine Einzelfallprüfung nicht notwendig ist, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt seien. Das erleichtert nach Auffassung der Städte die Arbeit in den Jobcentern und schafft auch mehr Klarheit für die Antragsteller.
Die Einschränkungen für Ausländerinnen und Ausländer bei der Inanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen sind sinnvoll, um die Akzeptanz und Tragfähigkeit der Sozialleistungssysteme auch im europäischen Kontext zu sichern."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin
Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin
Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

