Statement zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten
(Bonn) - "Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sogenannten Liquids in E-Zigaretten nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen. Damit haben die Richter die Chance vertan, dass auch Hersteller von E-Zigaretten - ebenso wie die Hersteller von Arzneimitteln - im Zulassungsverfahren die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte nachweisen müssen. Dies ist ein schwarzer Tag für die Verbraucher- und Patientenrechte in Deutschland. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, entsprechend tätig zu werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
Pressestelle
Ubierstr. 71-73, 53173 Bonn
Telefon: (0228) 957450, Fax: (0228) 9574590
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