Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Steigende Energiekosten bedrohen Einrichtungen der Eingliederungshilfe / Politik muss schnelle und unbürokratische Lösungen zur Finanzierung finden, um dramatische Folgen zu verhindern

(Berlin) - Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) weist darauf hin, dass die Einrichtungen der Eingliederungshilfe in den nächsten Monaten in eine bedrohliche finanzielle Situation geraten werden, wenn die Politik jetzt nicht handelt. Hintergrund sind die steigenden Kosten für Lebensmittel sowie vor allem die dramatisch gestiegenen Energiekosten bei Strom und Gas. Davon sind sowohl die Fachleistungen der Eingliederungshilfe als auch - bei besonderen Wohnformen - die Wohnkosten betroffen. In einem Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat der CBP auf die Lage der Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie aufmerksam gemacht.

In besonderen Wohnformen können gestiegene Energiekosten zwar grundsätzlich an die Bewohner:innen weitergegeben werden, das Vertragsrecht unterliegt aber dem Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen und damit viel strengeren Formen und Fristen hinsichtlich der Entgelterhöhung als das Mietrecht. Zudem werden in den Verträgen regelmäßig Pauschalen für die Nebenkosten vereinbart, eine Abrechnung der Kosten für die Vergangenheit ist dann ausgeschlossen. Mit den zum Teil auch Menschen mit Behinderungen zugutekommenden Einmalzahlungen werden im Ergebnis damit zurzeit nicht die aktuell gestiegenen Kosten der Leistungserbringer finanziert.

Viele Menschen mit Behinderungen finanzieren Ihre Wohnkosten über Leistungen der Grundsicherung. Durch die Kostenexplosion im Energiebereich werden diese erwartbar überschritten, so dass die Finanzierung nicht ausreichen wird. Die Kosten, die 125 Prozent der Wohnkosten der Grundsicherung übersteigen, müssen mit dem Träger der Eingliederungshilfe verhandelt werden. Durch die schleppende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die nach wie vor andauernden Übergangszeiten haben bisher nur wenige Einrichtungen entsprechende Vereinbarungen mit den Leistungsträgern über die Übernahme der Kosten abgeschlossen.

Da die meisten Träger gemeinnützig sind und sie keine großen Rücklagen bilden können, zudem Liquiditätsreserven durch die Corona-Pandemie abgeschmolzen sind, sind Insolvenzen absehbar - mit den entsprechenden Konsequenzen für die Bewohner:innen und die Mitarbeitenden. Die steigenden Energie- und Inflationskosten bedeuten wesentliche Kostensteigerungen, die im Rahmen der Entgeltanpassungen zwingend erstattet werden müssten. Nach Auffassung des CBP werden dringend schnelle und unbürokratische Lösungsmechanismen benötigt, um die absehbar dramatischen Folgen zu verhindern. Denkbar wäre wie beim Corona-Rettungsschirm der Pflege, dass die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe ihre Energie- und inflationsbedingten Mehrkosten, zum Beispiel höhere Abschläge des Energieversorgers, direkt bei den Trägern der Eingliederungshilfe geltend machen können und diese Kosten dann unverzüglich erstattet werden.

Quellen und Kontakte:
Dr. Thomas Schneider
Referent für Strategische Kommunikation

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Tel.: 030 284 447 824; Fax: 030 284 447 828
Mobil: 0171 53 67 301
E-Mail: thomas.schneider@caritas.de

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Pressestelle Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Fax: (0761) 200541

(jg)

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