Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.

Stellungnahme der KoKoZyt

(Gelsenkirchen) - Der Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat am 19. Juli 2005 Änderung der gynäkologischen Krebsfrüherkennungsrichtlinien beschlossen, die in der vorliegenden Form nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen. Die Koordinations-Konferenz Zytologie (KoKoZyt) hat dem G-BA nun ihre Stellungnahme zu diesem Beschluss zukommen lassen und ihren Änderungsvorschlag eingebracht.

Mit Beschluss des G-BA wurde Abschnitt B.1 dahingehend geändert, dass „die Entnahme von Untersuchungsmaterial in der Regel mit Hilfe von Spatel/(Portio-Oberfläche) und Bürste/ (Zervikalkanal)“ durchgeführt werden soll.

Hinsichtlich der Materialgewinnung aus dem Zervixkanal ist nach einhelliger Ansicht der Mitglieder der Koordinations-Konferenz Zytologie die jetzt erfolgte Änderung der Richtlinien längst überfällig, fachlich richtig und daher zu begrüßen. Da es sich beim Zervixkanal definitionsgemäß nicht um eine mehr oder weniger glatte Oberfläche, sondern um ein inneres Gangsystem mit Drüsenbuchten handelt, ist hier der Watteträger obsolet.

Anders ist die Situation im Hinblick auf die Materialgewinnung vom Bereich der Portio-Oberfläche. Hier findet sich anatomisch ein oberflächenglattes Plattenepithel. Dieses gibt unter streichendem Druck reichlich Zellen ab, wobei die Erfahrung zeigt, dass dabei kein wesentlicher Unterschied zwischen Watteträger- oder Spatel-Entnahme hinsichtlich Zellmenge und Zellerhaltung besteht. Der Watteträger ist das für die Frau schonendere
Verfahren zur Zellentnahme.

Es lassen sich damit homogene, dünne, nicht von Blut überlagerte Ausstriche herstellen. Insbesondere die theoretische Vorstellung, dass in den Geflechtmaschen des Watteträgers zu viele Zellen verfangen bleiben, hat die Praxis in keiner Weise bestätigt. Der Watteträger ist daher zu Recht das am weitaus häufigsten benutzte und preiswerteste Gerät für die Materialgewinnung von der Zervixoberfläche geblieben und wird auch von den meisten kompetenten Zytologen als adäquates Instrument bewertet.

Weiterhin sollte ein Beschluss des G-BA neuere wissenschaftlich ebenfalls als effektiv belegte Entnahmetechniken nicht ausschließen, wie z. B. Bürsten zur simultanen Entnahme von Material aus Endo- oder Ektozervix.

FAZIT: Die Änderung der Richtlinien zur Krebsfrüherkennung des G-BA vom 19.07.2005 bedarf einer Ergänzung des Abschnitts B Nr. 1, 3. in der folgenden Form: „Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Portio-Oberfläche und aus dem Zervikalkanal, in der Regel mit Hilfe von Watteträger/Spatel (Portio-Oberfläche) und Bürste (Zervikalkanal). Auch anatomisch geformte Bürsten oder vergleichbare Instrumente für die simultane Entnahme sind zulässig.“

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Pathologen e.V. Rotthauser Str. 23, 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209/155630, Telefax: 0209/1556315

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