Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler Deutschland zu den Eckpunkten der Föderalismuskommission / Unzureichend und verbesserungsbedürftig
(Berlin) - Als unzureichend und verbesserungsbedürftig bezeichnet der Bund der Steuerzahler Deutschland die Eckpunkte, die von den beiden Vorsitzenden der Föderalismuskommission II, Günther Oettinger (CDU) und Peter Struck (SPD) zur Begrenzung der Kreditfinanzierung des Staatshaushalts vorgelegt wurden.
Wer eine Schuldengrenze vorschlägt, die selbst in konjunkturell guten Zeiten eine Kreditaufnahme von bis zu 0,75 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zulässt, arbeitet bereits an einem Schlupfloch, mit dem die neue Schuldengrenze praktisch wieder außer Kraft gesetzt werden kann. Im Jahr 2007 hätte dies einer Kreditaufnahme von 18 Milliarden Euro entsprochen. Die Berufung auf den Europäischen Stabilitätspakt erfolgt zu Unrecht, denn dieser fordert einen ausgeglichenen Haushalt auf mittlere Sicht, und dazu sind Haushaltsüberschüsse in Zeiten guter Konjunktur erforderlich.
In welchem Ausmaß Kredite in konjunkturell schlechten Zeiten aufgenommen werden dürfen, wird hingegen offen gelassen, obwohl gerade die konjunkturelle Entwicklung oftmals nur als Vorwand für eine Ausweitung der Kreditaufnahme verwendet wurde. Wer wirklich Mindereinnahmen und Mehreinnahmen über den konjunkturellen Zyklus hinweg ausgleichen will, sollte sich der bereits bestehenden Konjunkturausgleichsrücklage bedienen.
Das Frühwarnsystem zur Stärkung der Haushaltsdisziplin wird wirkungslos bleiben, wenn es dem bereits bestehenden Finanzplanungsrat übertragen wird. Da dieser schon bisher die Staatsverschuldung nicht begrenzen konnte, würde sozusagen der Bock zum Gärtner gemacht. Unumgänglich ist deshalb die Einsetzung eines Stabilitätsrats, der ebenso unabhängig ist wie der Sachverständigenrat. Er hätte die Entwicklung der Staatsfinanzen in Bund und Ländern zu beobachten und sich bei Bedarf an die betreffenden Regierungen und an die Öffentlichkeit zu wenden.
Völlig inakzeptabel ist der Vorschlag, dass der Staat bei Erschöpfung der vorgesehenen Kreditgrenze Steuerzuschläge erheben darf. Eine solche Regelung dürfte sich sehr schnell als Steilpass für Steuererhöhungen erweisen nach dem Motto: Eigentlich wollen wir ja die Steuern nicht erhöhen, aber wir werden ja von der Verfassung dazu gezwungen! Dieser Vorwand zu quasi vollautomatischen Steuererhöhungen ist in einer Regelung zur Begrenzung der Staatsverschuldung fehl am Platz. Wer Steuererhöhungen will, soll sie auch vor den Steuerzahlern vertreten.
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