Stellungnahme des djb zur Gleichstellung von Frauen und Männern in einer europäischen Verfassung
(Berlin) - Rechtzeitig vor der Plenartagung des Konvents am 6. und 7.2.03, in der die unzureichenden Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe Soziales Europa diskutiert werden, legt der djb konkrete Formulierungsvorschläge für einen eigenständigen Titel Gleichstellung mit einem Kapitel Gleichstellung von Frauen und Männern sowie notwendige erweiternde Änderungen im Sozialkapitel zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Beschäftigung vor. Der djb fordert, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern als Wert und als Ziel der Europäischen Union Eingang in die Europäische Verfassung findet.
Wir machen unsere Forderungen auf dem Hintergrund der Beibehaltung des gemeinschaftlichen europäischen Besitzstandes geltend, sagte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Margret Diwell. Unsere Forderungen sollten eine Selbstverständlichkeit sein, aber die vorliegenden Überlegungen weisen in eine andere Richtung und geben größten Anlass zur Sorge, fährt sie fort. Die vorgeschlagenen Erweiterungen des Sozialpolitikkapitels sind überfällig, das Gender-Mainstreaming-Prinzip wird mit den Formulierungsvorschlägen zu einem eigenständigen Titel Gleichstellung mit einem Kapitel Gleichstellung von Frauen und Männern mit Leben erfüllt.
Der Forderungskatalog des djb umfasst eine Regelungskompetenz auf europäischer Ebene zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, zur Gewährleistung der effektiven Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Gender-Mainstreaming-Prinzip, zur Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe an allen Entscheidungsprozessen, zur Vertretung von Frauen und Männern in den Institutionen und Gremien sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der djb gibt zu bedenken, dass im Hinblick auf ein ganzheitliches Gleichheitsrecht die vorgeschlagenen Regelungen weiter gefasst werden müssten.
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