Pressemitteilung | Deutsche Bischofskonferenz

Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, zur Berichterstattung über die Instruktion der Kongregation für das Katholische Bildungswesen „Über Kriterien zur Berufsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen“

(Bonn/Mainz) - Die römische Kongregation für das katholische Bildungswesen hat in den letzten Jahrzehnten viele Orientierungen veröffentlicht zur heutigen Priestererziehung, nicht zuletzt auch im Blick auf die volle menschliche Reife, die gerade auch hinsichtlich des Zölibates die Integration der Sexualität einschließt. In diesen Themenkreis gehört auch das Apostolische Schreiben Pastores dabo vobis von Papst Johannes Paul II. aufgrund der Beratungen in der Weltbischofssynode von 1990. Mit der neuen Instruktion, die ca. acht Seiten umfasst, will die Kongregation darum auch nicht alle Fragen im affektiven und sexuellen Bereich behandeln, die in der Ausbildungszeit eine Rolle spielen können. In dem neuen Text geht es darum, „ob Kandidaten, die tief sitzende homosexuelle Tendenzen haben, für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zugelassen werden sollen oder nicht“. Die Instruktion betont, dass diese Frage in der gegenwärtigen Situation dringlicher geworden ist.

Die Antwort zeigt vor dem Hintergrund zahlreicher kirchlicher Verlautbarungen vor allem auch des Katechismus der Katholischen Kirche (vgl. Nr. 2357/58) zunächst die Beanspruchung des ganzen Menschen an Leib und Seele durch den Dienst als Priester. Dazu gehört eine affektive Reife, die eine korrekte Beziehung zu Männern und zu Frauen einschließt. Unter Hinweis auf die in jüngster Zeit immer wieder entfaltete Lehre über die Homosexualität stellt die Instruktion fest, „dass die Kirche – bei aller Achtung der betroffenen Personen – jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, Tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine so genannte homosexuelle Kultur unterstützen“. Dabei geht es nicht um z. B. im Jugendalter auftretende, aber vorübergehende homosexuelle Tendenzen, sondern um – wie die Instruktion wiederholt – Tiefsitzende homosexuelle Tendenzen, die zu einer Situation führen können, „die in schwerwiegender Weise daran hindert, korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen“. Auf jeden Fall müssen homosexuelle Tendenzen, die vorübergehend in Erscheinung treten oder einer Klärung bedürfen, „wenigstens drei Jahre vor der Diakonenweihe eindeutig überwunden sein“.

Aufgrund ihrer Zielsetzung behandelt die Instruktion nicht das ganze Phänomen der Homosexualität. Es geht um die spezifischen Anforderungen an den Priesterberuf. Im Blick auf homosexuelle Personen wird mehrfach gegen alle Tendenzen einer Diskriminierung erklärt: „Diesen Personen ist mit Achtung und Takt zu begegnen; man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen.“

Die Instruktion unterstreicht die besondere Bedeutung der menschlichen Dimension der Ausbildung, die neben der spirituellen, wissenschaftlichen und pastoralen Bildung „das unverzichtbare Fundament der ganzen Ausbildung darstellt“. Darum werden der Bischof, der höhere Ordensobere, der Leiter des Priesterseminars und vergleichbarer Einrichtungen sowie besonders der Spiritual auf die jeweilige Verantwortung aufmerksam gemacht. „Im Fall eines ernsten Zweifels daran (an der Eignung) dürfen sie ihn (den Kandidaten) nicht zur Weihe zulassen.“ Es ist konsequent, dass am Ende der Instruktion der Kandidat selbst auf seine Verantwortung hingewiesen wird, die ihm niemand abnehmen kann und darf.

Papst Benedikt XVI. hat die Instruktion am 31. August 2005 gebilligt und ihre Veröffentlichung angeordnet. Die Bildungskongregation setzte sie am 4. November, dem Gedenktag des heiligen Karl Borromäus (Patron der Seminare), in Kraft und veröffentlicht sie am 29. November 2005.

Die deutschen Bischöfe begrüßen die Instruktion. In der Regel wird in unseren Theologischen Konvikten und Priesterseminaren schon seit längerer Zeit in diesem Sinne verfahren. Darum steht die Instruktion auch in einer grundsätzlichen Übereinstimmung mit der zuerst im Jahr 1999 erarbeiteten, dann von 2003 bis 2005 überprüften Handreichung „Homosexualität und Priesterberuf“ (24 Seiten), die für den internen Gebrauch bestimmt war, inzwischen aber auch öffentlich bekannt wurde. Wir empfinden die Instruktion deshalb auch als Bestätigung des eigenen Weges, der einerseits eine klare grundsätzliche Orientierung und anderseits eine differenzierte Beratung und Entscheidung im Einzelfall darstellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Bischofskonferenz Pressestelle Kaiserstr. 163, 53113 Bonn Telefon: (0228) 103290, Telefax: (0228) 103299

(sa)

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