Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Stellungnahme zum Aktionsprogramm "Frau und Beruf" der Bundesregierung

(Berlin) - Mit noch mehr Regulierung und Zwang werden wir die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Deutschland nicht verwirklichen. Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen würden die Unternehmen zusätzlich belasten und Arbeitsplätze gefährden. Dies erklärten die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, BDA, BDI, DIHT und ZDH, am 7. März in Berlin in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Aktionsprogramm der Bundesregierung "Frau und Beruf".



Seit den 60er Jahren wurde in den Unternehmen die Chancengleichheit im Betrieb und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheidend verbessert. Die Spitzenverbände stimmen aber auch mit den Zielen der Bundesregierung überein, die Chancengleichheit am Arbeitsplatz und die Vereinbarkeit Familie und Beruf weiter zu verbessern. BDA, BDI, DIHT und ZDH weisen jedoch darauf hin, dass viele der im Aktionsprogramm genannten Instrumente zur Verwirklichung der gleichen Chancen von Frauen und Männern untauglich sind. Es bestehe die Gefahr, dass die Bundesregierung letztlich Chancengleichheit verhindere, nicht fördere.



Die geplante Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Frauenförderung in Unternehmen lehnen die Spitzenverbänden strikt ab. Werden diese Pläne umgesetzt, sind nicht mehr Qualität und Preis bei der Vergabe von Aufträgen entscheidend, sondern vergabefremde Kriterien. Zudem würden dadurch die Bürokratie erheblich ausgedehnt und Steuergelder verschwendet werden. Darüber hinaus werden kleine und mittlere Unternehmen nicht in der Lage sein, die Bürokratieerfordernisse ohne großen Aufwand zu erfüllen und sich somit nicht mehr als Bieter an Ausschreibungen beteiligen: Es besteht insbesondere die Gefahr, dass Arbeitsplätze im Mittelstand verloren gehen.



Die geplante Einführung eines "Rechts auf Teilzeit" für Beschäftigte während des Erziehungsurlaubs stellt einen erheblichen Eingriff in die Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers dar. Damit würden planwirtschaftliche Zwangsinstrumente in die soziale Wirtschaftsordnung Deutschlands eingeführt. Statt weiterem Zwang braucht die Wirtschaft aber mehr Flexibilität.



Die Wirtschaft in Deutschland setzt zur weiteren Verbesserung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz auf das Prinzip der Freiwilligkeit - Freiwilligkeit hinsichtlich der zu nutzenden Wege, Freiwilligkeit hinsichtlich der Geschwindigkeit der Veränderungsprozesse. Nur eine auf die Betriebsrealität, auf die betrieblichen Möglichkeiten und zugleich auf die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen gestützte Chancengleichheitspolitik wird weitere positive Veränderungen bewirken.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: BDA, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: +49 (0) 30/2033-1800, Fax: +49 (0) 30/2033-1805, Mail: info@bda-online.de, http://www.bda-online.de; Quelle: BDA

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