Stellungnahme zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP)
(Bonn) - Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Naturschutzes sowie zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Der Weinbau ist in seiner historischen Gewachsenheit Bestandteil vielfältiger Kulturlandschaften und trägt auch gegenwärtig in erheblichem Umfang zur Biodiversität, zum Erhalt wertvoller Lebensräume und zur Strukturvielfalt bei. Vor diesem Hintergrund sieht der DWV den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) in wesentlichen Punkten kritisch, steht diesen ablehnend entgegen und fordert grundlegende Nachbesserungen. DWV-Präsident Klaus Schneider ordnet den Entwurf als „einen inakzeptablen Rückschritt für die dringend benötigte Planungssicherheit im Weinbau“ ein und sieht einen klaren Handlungsbedarf.
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Aspekte zusammen und ordnen sie aus DWV-Perspektive ein:
Kooperation und Freiwilligkeit statt ordnungsrechtlicher Vorgaben
Der vorliegende Entwurf fokussiert, so bewertet es DWV-Generalsekretär Christian Schwörer, „zunehmend auf ordnungsrechtliche Instrumente, statt sich an den Grundsätzen der Kooperation und Freiwilligkeit zu orientieren“. „Daher“, so Schwörer weiter, „vermisst der DWV eine frühzeitige und substanzielle Beteiligung der von den Maßnahmen betroffenen Bewirtschaftenden. Ein echter Beteiligungsprozess muss die langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse der Praxis einbeziehen und die demokratische Legitimation durch Bundestag und Bundesrat sowie die aktive Einbindung der Bundesländer sicherstellen, die letztlich die Umsetzung der Maßnahmen tragen müssen“.
Der Weinbau fordert daher, in den Erarbeitungsprozess einbezogen zu werden und möchte an der Erstellung und Umsetzung der Wiederherstellungspläne konstruktiv mitwirken. Vor allem dort, wo Betriebe Flächen aufgeben oder entsprechende Angebote gemacht werden können, besteht die Bereitschaft, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, was aber einen partnerschaftlichen und transparenten Ansatz statt einseitiger Maßnahmenvorgaben erfordert.
Fehlende Planungssicherheit
Trotz seines Umfangs von mehr als eintausend Seiten bleibt der NWP vielfach unkonkret und allgemein. Häufig ist nicht erkennbar, welche staatliche Ebene für die Umsetzung einzelner Maßnahmen verantwortlich sein soll. Dies erschwert eine belastbare Folgenabschätzung und verhindert die notwendige Planungssicherheit für die Betriebe.
Biodiversitätsleistungen des Weinbaus und besondere Bedeutung der Steillagen
Der Weinbau ist eine Sonderkultur mit unterschiedlichsten Bewirtschaftungsformen und besonderen Leistungen für den Naturschutz. Vor allem Steillagen zeichnen sich durch kleinstrukturierte Landschaften mit Trockenmauern, Böschungen, Hecken, Säumen und vielfältigen Übergangsbereichen aus. Diese mosaikartigen Strukturen bieten zahlreichen spezialisierten Tier- und Pflanzenarten wertvolle Lebensräume.
Die Erhaltung dieser Flächen ist zunehmend durch wirtschaftlichen Druck gefährdet. Ein Rückzug des Weinbaus aus Steillagen hätte erhebliche negative Folgen für Biodiversität, Kulturlandschaft und Tourismus. Frühere und gegenwärtige Leistungen des Weinbaus müssen deshalb anerkannt und bei weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden.
Natura-2000- und FFH-Gebieten
Ein erheblicher Teil der Rebflächen liegt in oder in unmittelbarer Nähe zu Natura-2000- und FFH-Gebieten. Verschärfungen innerhalb dieser Schutzkulissen würden den Weinbau daher in besonderem Maße treffen oder ihn aus diesen Gebieten vertreiben. Somit würden diese Gebiete zu verödenden Brachen verkommen, denn der Weinbau trägt dort zum Erhalt strukturreicher Landschaften und spezialisierter Arten bei.
Pflanzenschutzmaßnahmen
Eine pauschale Reduktion von Pflanzenschutzmitteln lehnt der DWV ab. Reduktionsziele müssen sich an fachlichen Kriterien, am Infektionsdruck, an der Witterung sowie an der Verfügbarkeit geeigneter und wirtschaftlich tragfähiger Alternativen orientieren.
Klimawandel berücksichtigen
Der Klimawandel verändert die natürlichen Standortbedingungen tiefgreifend. Wiederherstellungsziele dürfen deshalb nicht allein an historischen Zuständen orientiert sein. Vielmehr müssen sie die zukünftigen klimatischen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Folgenabschätzung
Bislang fehlt eine fundierte der vorgesehenen Maßnahmen. Weder die wirtschaftlichen Auswirkungen noch die Konsequenzen für Wettbewerbsfähigkeit, Flächennutzung, Betriebsstrukturen oder die Zukunft des Weinbaus wurden ausreichend untersucht.
Fehlende Berücksichtigung der Praxis
Der Entwurf berücksichtigt die betrieblichen, sozialen und wirtschaftlichen Realitäten der betroffenen Winzer:innen nur unzureichend. Regionale Unterschiede, betriebsindividuelle Voraussetzungen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe werden bislang kaum einbezogen.
Gleichberechtigung der Bewirtschaftungsformen
Der DWV steht der Förderung des ökologischen Weinbaus grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings darf dies nicht zu einer Benachteiligung der anders wirtschaftenden Betriebe führen, welche die Mehrheit im Weinbau stellen. Auch Maßnahmen außerhalb der ökologischen Produktionsweise leisten einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des NWP und der EU-Wiederherstellungsverordnung. Fördermaßnahmen sollten technologieoffen, an messbaren Umweltleistungen orientiert und für jegliche Bewirtschaftungsform offen sein.
Finanzierung
Neue Anforderungen dürfen nicht ohne gesicherte Finanzierung des NWP eingeführt werden. Es besteht die Sorge, dass ein erheblicher Teil der Maßnahmen von den Betrieben selbst getragen werden muss. Es bestehe zwar laut Schneider „die Hoffnung, dass die bereits heute erbrachten Biodiversitätsleistungen des Weinbaus künftig stärker honoriert werden“. Angesichts der absehbar begrenzten finanziellen Spielräume der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezweifelt Schneider jedoch, „ob ausreichende Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Zusätzliche Leistungen für den Naturschutz müssen vollständig und dauerhaft ausgeglichen werden“.
Der deutsche Weinbau ist weiterhin bereit, sich aktiv und konstruktiv in die Erstellung des NWP einzubringen. „Ein erfolgreicher Naturschutz kann jedoch nur gemeinsam mit den Bewirtschaftenden gelingen und nicht gegen sie“, betont Schwörer.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Weinbauverband e.V. (DWV), Lena Johann, Referent(in) Kommunikation, Heussallee 26, 53113 Bonn, Telefon: 0228 94932-50
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



