Stellungnahme zum VW-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
(Bonn) - Zur Entscheidung des Europäischen Gerichts in erster Instanz gegen VW gibt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe nachfolgende Stellungnahme ab.
Das Kfz-Gewerbe begrüßt, dass das Europäische Gericht die Funktion der EU-Kommission als Hüterin des Wettbewerbs bestätigt hat. Damit zeige sich auch entgegen anders lautenden Äußerungen aus der EU-Kommission - dass der Mechanismus der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) intakt sei.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, Zentralverband, Professor Dr. Jürgen Creutzig, sagte ferner, wenn gegen Bestimmungen der Gruppenfreistellungsverordnung verstoßen werde, könne die Konsequenz nicht ihre Abschaffung sein. Insofern habe das Europäische Gericht bestätigt, dass die Bestrafung des Verletzers erfolgen müsse.
Überrascht zeigte sich Creutzig von der Tatsache, dass das Gericht die Geldbuße nahezu unverändert gelassen habe. "Es gilt", so Creutzig, "auch nach Europäischem Kartellrecht das Gebot der Verhältnismäßigkeit". Das Europäische Gericht müsse also schon sehr schwerwiegende Gründe für seine Entscheidung gehabt haben.
Insoweit müssten vor einer endgültigen Wertung erst die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden. Ferner bleibe abzuwarten, ob VW innerhalb der Frist von zwei Monaten das Rechtsmittel der Revision beim Europäischen Gerichtshof einlegen werde.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Zentralverband, Helmut Blümer, Postfach 15 01 62, 53040 Bonn