Stellungnahme zur künftigen Familienförderung
(Berlin) - Am 20. Juni 2001 fand in Berlin im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Reform der Familienförderung statt. Dort machte sich der Bund der Steuerzahler u.a. für auswärtig untergebrachte Kinder über 18 Jahren stark, die sich noch in der Ausbildung befinden. Für die soll künftig ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.807 DM (924 Euro) gewährt werden. Der Freibetrag vermindert sich um eigene Einkünfte und Bezüge der Kinder, soweit diese 3.614 DM (1.848 Euro) übersteigen. Die bisherigen Ausbildungsfreibeträge sollen abgeschafft werden.
Das hat Folgen: Durch die Abschaffung der bisherigen Ausbildungsfreibeträge (1.800 bis 4.200 DM) ergeben sich für viele Eltern erhebliche Mehrbelastungen. Bei Steuerzahlern, bei denen anstelle des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf das Kindergeld zum Tragen kommt, ist die steuerliche Mehrbelastung infolge der Abschaffung/Reduzierung des Ausbildungsfreibetrages größer als das zusätzliche Kindergeld. Dazu ein Beispiel: Ein verheirateter Steuerzahler hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 DM, zwei über 18 Jahre alte Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden und bei den Eltern wohnen.
Hier ergibt sich durch den Wegfall des bisherigen Ausbildungsfreibetrages (2.400 DM pro Kind) eine steuerliche Mehrbelastung von 1.170 DM. Dem steht eine Kindergelderhöhung von 720 DM gegenüber. So dass sich im Ergebnis eine Mehrbelastung von 450 DM ergibt. Eine wirkungsvolle Familienpolitik sieht sicher anders aus. Auch bei der Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge von über 18 Jahren alten Kindern beim Ausbildungsfreibetrag erscheint uns die Grenze von 3.614 DM zu niedrig bemessen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Adolfsallee 22
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/991330
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