Pressemitteilung | Berufsverband Hauswirtschaft e.V.

Stellungnahme zur MDS-Studie „Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen“

(Weinstadt) - Der Medizinische Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) stellt in seiner Grundsatzstellungnahme „Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen“ vom Juli 2003 gravierende Mängel bei der Versorgung vor allem in der stationären Pflege fest. Verantwortlich für diese Defizite seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege.

Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen ohne die intensive Einbindung der hauswirtschaftlichen Fach- und Führungskräfte, deren Kerngeschäft die Ernährung ist, verbessern zu wollen, erscheint aus Sicht des Berufsverbandes Hauswirtschaft zu kurz gegriffen. Eine Verbesserung wird nur mit Beteiligung dieser Berufsgruppe zu realisieren sein und scheint dringend geboten, teilte der Verband am 29. September mit.

Der Berufsverband Hauswirtschaft e.V. nimmt die Grundsatzstellungnahme zum Anlass, auf die Bedeutung einer professionellen Hauswirtschaft in der stationären Altenhilfe hinzuweisen. Aus Sicht des Berufsverbandes Hauswirtschaft ist der Bereich Ernährung in den Rahmenverträgen der Bundesländer zu § 75 SGB XI nur sehr allgemein gehalten. Er fordert hier den Nachweis einer ausgewogenen Ernährung (einschließlich erforderlicher Diätkost) im Speisenangebot und die Beratung des Pflegebedürftigen bei der Essens- und Getränkeauswahl sowie bei Problemen der Nahrungsauswahl durch hauswirtschaftliche Fachkräfte. Darüber hinaus sind verantwortliche hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Problemanalyse und – bewältigung bei Nahrungsverweigerung zu beteiligen. Die Zusammenarbeit zwischen Pflege und Hauswirtschaft ist im Bezug der Gestaltung der Mahlzeiten zu fordern und zu fördern. Das Speisenangebot ist in der hauswirtschaftlichen Konzeption der Einrichtungen ausführlich zu beschreiben und zu begründen.

Die Grundsatzstellungnahme fordert, dass sich Konzepte von Pflegeeinrichtungen zur Pflege, sozialen Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung an den Vorstellungen und Wünschen der Bewohner orientieren sollen. Deshalb empfiehlt der Berufsverband Hauswirtschaft, dass zunächst den verantwortlichen hauswirtschaftlichen Kräften in den Einrichtungen die Möglichkeit gegeben wird, hauswirtschaftliche Konzepte zu erstellen, und im zweiten Schritt deren Umsetzung ständig überprüft wird.

Die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verpflegungsbereich sollten regelmäßig den Kontakt zum Bewohner suchen. Aus Reklamationen ergeben sich Entwicklungspotentiale, sofern die direkte Kommunikation ermöglicht wird.
Für den Berufsverband Hauswirtschaft ist es unabdingbar, dass bei der Suche nach den Ursachen die Fachkräfte aus dem hauswirtschaftlichen Bereich beteiligt sind. Sie sind verantwortlich für die Zubereitung der Mahlzeiten. Erst wenn gemeinsam von Heimleitung, Pflege, Angehörigen, Hausarzt und Hauswirtschaft Ursachenforschung betrieben wurde, ist die Ablehnung von Nahrung ein Thema für die Fachstellen. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der Pflegeanamnese die Informationen zur Speisenversorgung von leitenden Küchenmitarbeitern erhoben werden.

Im Bereich der Prophylaxe ist die Zusammenarbeit der Ärzte und des Pflegepersonals mit den hauswirtschaftlichen Fachkräften dringend erforderlich. Werden in der Stellungnahme regelmäßige Erhebungen gefordert, so ist deren Auswertung nur mit dem entsprechenden ernährungsphysiologischen Sachverstand möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Hauswirtschaft e.V. Waiblinger Str. 11 /3, 71384 Weinstadt Telefon: 07151/43770, Telefax: 07151/47625

NEWS TEILEN: