Stellungnahme zur Vereinbarung des Bündnisses für Arbeit
(Bonn/Berlin) - Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) trägt die im Bündnis für Arbeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ausbildung getroffene Vereinbarung vom 9. Januar 2000 mit. Nach seiner Auffassung lässt diese Verabredung alle Optionen eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben offen, so dass die Kostenbrisanz der Altersvorsorge und des vorzeitigen Ruhestands erst in einzelnen Tarifverhandlungen oder betrieblichen Regelungen für die Altersvorsorge zu Tage treten wird.
Der DIHT erwartet, dass in den Tarifverhandlungen die branchenspezifischen und betriebsbezogenen Möglichkeiten einer Regelung des vorzeitigen Ruhestands und der Altersvorsorge Berücksichtigung finden. Kollektivlösungen zum vorzeitigen Ruhestand ihrer Beschäftigten sind für kleine und mittlere Unternehmen mit ihren unterschiedlichen Ertragslagen nicht zu verkraften. Zu befürchten ist auch, dass mit der Vereinbarung Erwartungen geweckt werden, die von kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber ihren Arbeitnehmern nicht erfüllt werden können.
Positiv wird wahrgenommen, dass die Gewerkschaften den Produktivitätszuwachs als Verteilungsspielraum für Lohnerhöhungen oder dazu alternativen Sparleistungen für betriebliche Altersvorsorge anerkennen und dass längerfristige moderate Tarifvereinbarungen auf der Grundlage der Bündnisvereinbarung vom 9. Januar erwartet werden müssen.
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DIHT