Stellungnahme zur Vorbereitung des XXI. Hauptgutachtens der Monopolkommission / Privatpersonen bieten vermehrt Personenbeförderung an. Das hat gravierende Auswirkungen auf das Taxi- und Mietwagengewerbe
(Berlin) - Die Monopolkommission wird in ihrem geplanten XXI. Hauptgutachten die Auswirkungen der neuen digitalen Vermittlungsplattformen bewerten sowie die Wettbewerbssituation zwischen privaten und gewerblichen Anbietern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Erweiterung des Angebotsspektrums bei Fahrdiensten grundsätzlich positiv. Denn hierdurch entstehen für Verbraucher neue Formen von Mobilitätsdienstleistungen, die den individuellen Bedürfnisse der Verbraucher Rechnung tragen und die es immer leichter machen, am Autoverkehr teilzunehmen, ohne selbst ein Auto kaufen zu müssen.
Allerdings ist es eine Selbstverständlichkeit, dass solch neue Angebote sich an geltendes Recht und Gesetz halten müssen. Es ist allerdings die Frage ist, inwieweit die geltende Gesetzeslage angepasst werden sollte, um neuen Angebotsformen im Bereich der Fahrdienste in der Zukunft mehr Spielräume zu eröffnen. Die neuen Angebote digital vermittelter Fahrdienste erhöhen den Druck auf den Gesetzgeber, den regulatorischen Rahmen für Fahrdienste zu überprüfen.
Zum Download finden Sie die Stellungnahme des vzbv zur zur Vorbereitung des XXI. Hauptgutachtens der Monopolkommission.
http://www.vzbv.de/sites/default/files/monopolkommission-vermittlungsplattformen-fuer-privatfahrer-stellungnahme-vzbv-2016_03_14.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218
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