Sterbehilfe: Klarstellung der gesetzlichen Regelungen gefordert / bpa begrüßt Beschlüsse des Deutschen Juristentages
(Berlin) - Eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe hat kürzlich der 66. Deutsche Juristentag in Stuttgart gefordert. Damit wird deutlich, dass es weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit gibt.
Es ist erfreulich, dass inzwischen bundesweit über die Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen diskutiert wird, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.400 Heime, vertritt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen sind sowohl gesetzlich als auch vertraglich zu einer aktivierenden Pflege verpflichtet. Dies bedeutet ein ständiges Bemühen um die Erhaltung oder den Ausbau vorhandener Fähigkeiten sowie um die Verhinderung von Krankheit, Einschränkung oder Behinderung.
Bei der Frage um Leben und Tod darf keinesfalls eine rechtliche Grauzone akzeptiert werden, so Herbert Mauel. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern in Pflegeheimen nicht zumutbar, einerseits aktivierende Pflege leisten zu wollen und hierzu auch verpflichtet zu sein, andererseits lebens-erhaltende Maßnahmen bewusst einzustellen. Dieser Konflikt würde insbe-sondere in einem Pflegeheim wohl kaum als Einzelfall auftreten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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