Steueränderungsgesetz verabschiedet / DBV begrüßt Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die vom Bundestag beschlossen Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag. "Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und können die Liquidität in den Betrieben verbessern", betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Sie ermöglichen es Land- und Forstwirten vom nächsten Jahr an einen Teil der für künftige Anschaffungen vorgesehenen Investitionskosten steuermindernd geltend zu machen. Bisher verlangen die Finanzämter bei der Geltendmachung mindestens die Angabe der Funktion des zur Anschaffung vorgesehenen Wirtschaftsgutes und die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht.
"Die Wirkungen dieser Änderung entsprechen allerdings nicht ganz der vom Bauernverband seit langem geforderten Risikoausgleichsrücklage, bei der in Zeiten guter Erträge ein Teil der Gewinne ohne zeitliche Begrenzung steuermindernd zurückgelegt werden kann", erläuterte Rukwied. Daher fordert der Bauernpräsident die Politik auf, über weitergehende Schritte hin zu einer steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in landwirtschaftlichen Betrieben nachzudenken. Eine weitere Gewinnglättung wäre auch durch Verlängerung des zweijährigen Gewinnermittlungszeitraums (§ 4a EStG) zu erreichen. Der DBV erwartet von den Ländern, dass sie jetzt dem Steueränderungsgesetz im Bundesrat zügig zustimmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
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