Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen: Verwaltungsanweisung schafft Bürokratie
(Berlin) - Einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen, befürchtet der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV). In seiner Stellungnahme S 10/08 wies der DStV das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darauf hin, dass die geplanten Regelungen weit über die Anforderungen von Gesetz und Rechtsprechung hinausgehen und den Steuerpflichtigen unverhältnismäßig hohe Verpflichtungen auferlegen, ohne auf der anderen Seite Entlastungen zu schaffen.
Der DStV verkennt nicht, dass der Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen missbrauchsanfällig ist. Jedoch ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, wenn neue bürokratische Pflichten eingeführt werden. So sind nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung Beleg- und Buchnachweis nicht mehr materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung. Diese über die Hintertür eines BMF-Schreibens wieder einzuführen, hält der DStV für nicht sachgerecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 27876-2, Telefax: (030) 278767-99
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