Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Steuerberater befürchten Qualitätsverlust

(Berlin) - Am 28. März 2007 wird das Bundeskabinett über einschneidende Änderungen entscheiden, die den Berufsstand der Steuerberater und deren Mandanten betreffen. Auf der Tagesordnung steht das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz, welches unter anderem Befugniserweiterungen für Personen vorsieht, die bisher nicht oder nur in sehr beschränktem Umfang Steuerberatungsdienstleistungen durchführen durften. Dem vorliegendem Referentenentwurf folgend, soll es den geprüften Bilanzbuchhaltern sowie den Steuerfachwirten nunmehr erlaubt werden, beim Steuerpflichtigen die Buchhaltung einzurichten und auch deren Umsatzsteuer-Voranmeldungen anzufertigen.

Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), warnt eindringlich vor einem gefährlichen Qualitätsverlust in der Steuerberatung. Nach Auffassung Pinnes seien entweder Einnahmeverluste des Staates zu befürchten oder die Mandanten könnten aufgrund unrichtiger Steuererklärungen geschädigt werden. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung handele es sich nicht um eine „Steuererklärung light“. Mit dieser Einschätzung befindet sich der Verband im Einklang mit der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) und dem Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter.

Nach Ansicht des DStV droht bei Verabschiedung des Achten Steuerberateränderungsgesetzes ein erheblicher Verlust von Ausbildungsplätzen, da nur die Steuerberater – im Gegensatz zu den Bilanzbuchhaltern – steuerliche Nachwuchskräfte in ihrer Kanzlei schulen dürfen.

Aus diesen Gründen appelliert der Präsident des DStV an die Bundesregierung, von den vorgesehenen Regelungen abzusehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

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