Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Steuerberater unterbreiten Vorschläge zur Zinsabgeltungssteuer

(Berlin) - In der Anhörung des Bundesfinanzministeriums zum Referentenentwurf des Zinsabgeltungssteuergesetzes am 1. April 2003 unterbreitete der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) Vorschläge zur besseren Handhabbarkeit der Zinsabgeltungssteuer.

Aus Gründen der Praktikabilität des Gesetzes forderte der DStV, den für die Steueramnestie geplanten Zeitraum auf drei Jahre und die Frist zur Zahlung der Steuer auf einen Monat – entsprechend der Regelung zur Selbstanzeige nach § 371 AO – zu verlängern. Vor Abgabe der strafbefreienden Erklärung treffen den Steuerberater nicht nur Aufklärungs- und Beratungspflichten, sondern zudem sind oftmals umfangreiche Ermittlungen durchzuführen, die nach einem angemessenen Zeitrahmen verlangen. Ein starkes Bankgeheimnis und eine strikte Anonymität – etwa nach österreichischem oder italienischem Vorbild – sichern nach den Vorschlägen des DStV das Vertrauen der Bürger in die Amnestie. Zum Schutz des steuerlichen Beraters verlangte der DStV die Klarstellung, dass durch die Nacherklärung die Rechtswidrigkeit der Steuerhinterziehung oder -verkürzung entfällt.

DStV-Präsident Jürgen Pinne appelliert an die Politik, Steuern künftig so zu gestalten, dass Kapitalflucht vermieden wird. „Die Bürger sperren sich, weil Zinsen in der Regel Erträge aus bereits versteuertem Einkommen darstellen. Den Staat noch einmal am Erwirtschafteten teilhaben zu lassen, vermag nicht jeder einzusehen, der sonst durchaus bereit ist, seinen Steuerpflichten nachzukommen, zumal das Ersparte oft der Risiko- und Altersvorsorge dient. Niedrige Steuersätze und planungssichere Steuergesetzgebung würden den Anreiz zur Kapitalflucht erheblich senken“, so DStV-Präsident Pinne.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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