Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Steuerberatungskosten müssen in vollem Umfang abzugsfähig bleiben / Steuerzahler, Steuerberater und Finanzbeamte fordern den Gesetzgeber zum Umdenken auf

(Berlin) - Anlässlich der am Donnerstag (07. Dezember 2005) in Berlin stattfindenden Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, in der über die Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten (§ 10 Absatz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz) ab 2006 beraten werden soll, fordern der Bund der Steuerzahler, die Deutsche Steuer-Gewerkschaft und der Deutsche Steuerberaterverband den Gesetzgeber zum Umdenken auf. „Private Steuerberatungskosten müssen weiterhin in vollem Umfang abziehbar bleiben“, sind sich die Präsidenten Dr. Karl Heinz Däke, Dieter Ondracek und Jürgen Pinne einig.

Nach dem Gesetzesentwurf kann ab 2006 nur noch ein Teil der Rechnung des Steuerberaters steuerlich geltend gemacht werden. Der Teil für die Ermittlung der Einkünfte ist weiterhin als Werbungskosten abzugsfähig. Der Teil für das Ausfüllen der Steuererklärung war bisher als Sonderausgaben abzugsfähig, wirkt aber zukünftig nicht mehr steuermindernd.

Das Steuerrecht ist so kompliziert, dass die Steuerzahler zur Erfüllung ihrer Erklärungspflichten auf Steuerfachinformationen oder die Hilfe eines Steuerberaters angewiesen sind. Steuerberatungskosten, zu denen neben den Kosten eines Steuerberaters auch Kosten für die Anschaffung von Steuerfachliteratur oder eines PC-Steuerprogramms gehören, sind daher kein freiwilliger, sondern zwangsläufiger Aufwand. Dadurch ist die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler gemindert, was bei der Besteuerung zwingend zu berücksichtigen ist. Dies hat den Gesetzgeber schon 1965 veranlasst, den Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten einzuführen. Eine Erklärung, warum diese Argumente 2006 keine Gültigkeit mehr besitzen sollen, bleiben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in ihrem Gesetzesentwurf schuldig.

Vermehrt selbst erstellte Steuererklärungen werden eine hohe Fehlerquote zur Folge haben und können dazu führen, dass steuerliche Abzugsmöglichkeiten nicht genutzt werden. Weiterhin ist zu erwarten, dass sich künftig mehr Steuerzahler mit der Bitte um Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an die Finanzämter wenden werden, die darauf personell nicht eingerichtet sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Annette Theobald, Presseabteilung Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

(sk)

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