Steuerberatungskosten: Zahlung in 2005 sichert Sonderausgabenabzug
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) empfiehlt, private Steuerberatungskosten noch im Jahr 2005 zu bezahlen. Nur bei Zahlungsabfluss in diesem Jahr ist der Sonderausgabenabzug sichergestellt. Der DStV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Sonderausgaben das Abflussprinzip gilt.
Damit widerspricht der DStV explizit der Gesetzesauslegung von Dr. Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht des Saarlands. Bilsdorfer hatte argumentiert, dass zunächst die wirtschaftliche Zuordnung und erst danach der Zahlungsabfluss für die Abzugsfähigkeit entscheidend sei.
Steuerberatungskosten, die Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, sind von der Streichung des Sonderausgabenabzugs nicht betroffen. Sie bleiben weiterhin abzugsfähig.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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