Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Steuerbetrug: Deutsche Stiftungen nicht beteiligt / Stiftungen in Deutschland transparent gegenüber den Behörden / Betrüger gingen über die Schweiz nach Liechtenstein

(Berlin) - Bei den sogenannten Stiftungen im Zusammenhang mit dem in diesen Tagen bekannt gewordenen Steuerbetrug handelt es sich ausschließlich um Liechtensteiner Stiftungen. Dies bestätigte Bernd Bienioßek von der Staatsanwaltschaft Bochum, Schwerpunktabteilung Wirtschaftsstrafsachen, heute gegenüber dem Bundesverband Deutscher Stiftungen. Deutsche Stiftungen sind an dem Betrug, der durch die jüngst vom Land NRW erworbenen Daten-CDs aufflog, nicht beteiligt.

"Weil sich deutsche Stiftungen für Steuerbetrug nicht eignen, mussten die Betrüger ins liechtensteinische Ausland gehen," betont Prof. Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. "Für deutsche Stiftungen gilt das Reinheitsgebot." Die rund 19.000 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland leisten einen wertvollen Beitrag auf den Gebieten Soziales, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umwelt und mehr.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen wiederholt seine Kritik an den intransparenten Finanzkonstrukten im Fürstentum und weist erneut auf die deutlichen Unterschiede zum deutschen Stiftungsrecht hin. Deutsche Stiftungen haben eine Transparenzpflicht gegenüber staatlichen Stellen. Bei Liechtensteiner "Stiftungen" handelt es sich nicht selten um Scheinstiftungen zur privatnützigen Vermögensverwaltung jenseits des Radars der Steuerbehörden. Durch die Arbeit der deutschen Aufsichts- und Finanzbehörden und klaren rechtlichen Governance-Grundsätzen wird dagegen hierzulande ein entsprechender Missbrauch verhindert.

Anders als im Fürstentum berichten die rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland regelmäßig gegenüber den staatlichen Stiftungsbehörden Berichte zu Finanzen und Tätigkeiten vorzulegen. Zudem prüfen die zuständigen Finanzämter bei gemeinnützigen deutschen Stiftungen regelmäßig, ob der Status der Gemeinnützigkeit erfüllt ist. 96 Prozent aller deutschen Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke. Nur gemeinnützige Stiftungen, die dem Wohl der Gesellschaft nach demokratisch festgelegten Maßstäben dienen, sind in Deutschland steuerlich begünstigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Haus Deutscher Stiftungen Anke Pätsch, Pressesprecherin Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Telefax: (030) 89794711

(cl)

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