Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Steuerentlastungen für Unternehmen vollständig gegenfinanzieren

(Berlin) - In der Diskussion über die geplante Unternehmenssteuerreform dringt der DGB auf eine vollständige Gegenfinanzierung. DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer sagte am Samstag in Berlin, dass "der Druck von Opposition und Wirtschaftsverbänden auf gar keinen Fall zu Steuerausfällen führen darf". Die geplante Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 25 Prozent auf 19 Prozent und die höhere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer müssten voll von den Begünstigten, also der Wirtschaft, getragen werden. Alles andere, insbesondere eine Verlagerung der Kosten auf Arbeitnehmer und Verbraucher, lehnt der DGB strikt ab.

Zu der von der Bundesregierung beschlossenen Gegenfinanzierung bei der Körperschaftssteuer erklärte Heinz Putzhammer am Wochenende: "Ich begrüße die geplante Einschränkung des Verlustabzuges sowie die Abschaffung von Steuersparmodellen. Bei der angedachten steuerlichen Förderung von Immobilienverkäufen wird das errechnete Mehraufkommen nur vier Jahre lang erzielt und läuft danach aus."

Die darüber hinaus erwarteten Mehreinnahmen in Folge einer unterstellten Rückverlagerung der zu besteuernden Gewinne nach Deutschland sieht der DGB skeptisch. Während der Bund mit einem zusätzlichen Aufkommen von 2,2 Mrd. Euro rechnet, kalkuliert das bayerische Finanzministerium lediglich mit einem Plus von 0,5 Mrd. Euro. "Dieser Unterschied ist aus unserer Sicht zu groß, um ihn ausschließlich auf parteitaktische Überlegungen zurückzuführen", sagte Putzhammer. Um die eindeutige Haushaltsneutralität der genannten Steuersenkungen zu gewährleisten, sollte die Politik zusätzlich eine höhere Dividendenbesteuerung, gegebenenfalls auch eine Verschärfung der Mindestbesteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilsbesitz beschließen.

"Für die von Bayern angestrebte Erbschaftssteuerbefreiung für Unternehmer, die einen geerbten Betrieb fortführen, sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit", so Putzhammer weiter. Bisher haben die Finanzbehörden stets darauf hingewiesen, dass ihnen Betriebsschließungen aufgrund von Erbschaftssteuerzahlungen nicht bekannt sind. "Sollte sich diese Auffassung geändert haben, dann müssten hierzu erst einmal hieb- und stichfeste Belege auf den Tisch." Außerdem müsse ein für Herbst erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Sollte dann nach wie vor eine Erbschaftssteuerbefreiung bei Betriebsweiterführungen vorgesehen werden, müsste dies unter einem klaren Vorbehalt geschehen: "Es dürfen dann keine neuen Schlupflöcher für reiche Erben entstehen." Darüber hinaus müsse die Entlastung nicht nur an die Fortführung der Betriebe, sondern auch an den Erhalt der Arbeitsplätze geknüpft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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