Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Steuerliche Benachteiligung des Mittelstands beenden

(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung alle steuerlichen Benachteiligungen des Mittelstandes zu beseitigen. Die geplante steuerfreie Reinvestitionsrücklage für Gewinne aus Anteilsveräußerungen sei zwar, so ASU-Präsident Max Schön, ein Schritt in die richtige Richtung. Er falle jedoch zu halbherzig aus, um der Ungleichbehandlung von Mittelstand und Großindustrie ein Ende zu setzen. „Wenn die Bundesregierung ein Signal zu mehr Wachstum und Beschäftigung geben will, muss sie ‚Nägel mit Köpfen’ machen. Auch nach Einführung der geplanten Reinvestitionsrücklage bleiben die großen Kapitalgesellschaften privilegiert“. Zu kritisieren sei insbesondere, dass nach den vorliegenden Plänen die Steuerfreiheit für Personengesellschaften an eine zweijährige Reinvestitionsfrist geknüpft werden soll. Für Kapitalgesellschaften gebe es derartige Einschränkungen nicht.

Auch sei die Besteuerung von Anteilsveräußerungen nicht der einzige Punkt, in dem das Steuerecht kleine und mittlere Unternehmen schlechter stelle. Der unternehmerische Mittelstand sei insgesamt der Verlierer der letzten Steuerreform. In erster Line sei hierfür die erhebliche Tarifspreizung zwischen Körperschaft- und Einkommensteuer verantwortlich. Sie würde durch das neue Gewerbesteuer-Anrechungsverfahren nur unzulänglich kompensiert. Eine weitere Benachteiligung liege in der hälftigen Abzugsbeschränkung für Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Kapitalbeteiligungen. Nach der jüngsten Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen der ASU beklagten 71,4 % der befragten Unternehmer, dass die Steuerreform einseitig Großunternehmen bevorzuge.

Immerhin sieht der ASU-Präsident in der geplanten Reinvestitionsrücklage ein Anzeichen für ein Umdenken der Bundesregierung. „Langsam scheint sich die Einsicht durchzusetzen, dass es der Mittelstand ist, der in Deutschland die Arbeitsplätze schafft. Vor diesem Hintergrund war die steuerliche Benachteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen von Anfang an ein schwerer Fehler“, so Schön. Die Koalition dürfe jetzt nicht auf halbem Wege stehen bleiben, sondern müsse sich an eine umfassende Überarbeitung der Steuerreform machen. Ziel müsse dabei sein, eine vollständige Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften zu erreichen. Nur so könne das derzeitige Stimmungstief im Mittelstand überwunden werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) Reichsstrasse 17 14052 Berlin Telefon: 030/30065340 Telefax: 030/30065500

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