Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
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Steuerliche Nachteile für bürgerschaftliches Engagement / Beirat des Finanzministeriums torpediert Koalitionsvereinbarung

(Berlin) - In seinem am Dienstag veröffentlichten Gutachten empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums eine weitgehende Einschränkung der steuerlichen Förderung bürgerschaftlichen Engagements. "Die Empfehlungen des Beirats würden in der Umsetzung großen Schaden anrichten für unser Gemeinwesen. Der ordnungspolitische Ansatz - nur Entlastung des Staates auf seinem Kerngebiet sei förderungswürdig - ist abzulehnen. Die Folgerungen der Gutachter sind teilweise willkürlich und unsinnig. Zahlreiche Empfehlungen sind praxisfern“, erklärte Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. So empfehle das Gutachten, den Jugendsport weiter zu fördern, den Sport älterer Menschen dagegen nicht mehr. Die Förderung der Forschung solle nur noch steuerlich privilegiert werden, wenn die Ergebnisse nicht unmittelbar in der Praxis verwertbar, beispielsweise patentierbar, wären.

Die partielle Distanzierung der Staatssekretärin Hendricks von den Vorschlägen sei, so Fleisch, kein Grund zur Entwarnung. Hendricks hatte geäußert, das Gutachten sei in der Tendenz zu restriktiv, und einige Vorschläge wie die Streichung der so genannten Übungsleiterpauschale für Sporttrainer seien politisch nicht durchsetzbar. Weiter versicherte sie, die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts diene „nicht in erster Linie “ der Generierung von Steuereinnahmen. „Bei dieser Reform darf es weder in erster, noch in zweiter Linie um Abschaffung von steuerlicher Förderung gehen; die gemeinnützigen Stiftungen und Organisationen sind nicht der geeignete Steinbruch zur Sanierung des Haushalts“, so Fleisch.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt die klärenden Äußerungen von Vizekanzler Franz Müntefering (SPD). Der Minister sagte am Mittwoch im Kabinett, die Regierung wolle nicht irgendwie am Gemeinnützigkeitsrecht „rumschnippeln“. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf die in der Koalitionsvereinbarung genannten Ziele. SPD und CDU/CSU hatten darin im November 2005 die „Weiterentwicklung des Stiftungsrechts und Steuerrechts“ vereinbart. Es sollten „Anreize geschaffen werden, sich durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu beteiligen“. Ziel sei, „die Errichtung von Stiftungen zu erleichtern und zusätzliche Anreize für Zuwendungen zu schaffen“, so das Koalitionspapier. Stiftungen sind – neben staatlichen Zuwendungen und Spenden - als dritte und besonders nachhaltige Säule der Finanzierung des gemeinnützigen Sektors von überragender Bedeutung. Im gemeinnützigen Sektor arbeiten in Deutschland rund 2 Millionen Menschen entgeltlich und über 10 Millionen Menschen ehrenamtlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Haus Deutscher Stiftungen Anke Pätsch, Pressesprecherin Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Telefax: (030) 89794711

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