Steuerlicher Vorteil verfassungswidrig? Rote Karte für § 42 AO?
(Berlin) - Ein bislang unveröffentlichter Beschluss des Bundesfinanzhofs zu Verlustzuweisungsmodellen (IX B 92/07) wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die geplante Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO). § 42 AO soll dem Missbrauch rechtlicher Gestaltungen entgegenwirken.
Mit dem Beschluss legen die Bundesfinanzrichter eine Regel des Einkommensteuergesetzes dem Bundesverfassungsgericht vor, weil sie von deren Verfassungswidrigkeit überzeugt sind. Sie monieren unter anderem, dass sich eine Konkretisierung des unbestimmten Begriffs steuerlicher Vorteil weder aus der konkreten Norm noch sonst aus dem Gesetz ergebe.
Nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) ist dieses verfassungsrechtliche Verdikt unmittelbar auf die Neufassung der sogenannten Missbrauchsregel in § 42 AO in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 übertragbar. In der vom Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Neufassung des § 42 AO soll erstmalig der Begriff Missbrauch gesetzlich definiert werden. Wesentlicher Bestandteil der Definition ist der Begriff des Steuervorteils. Dieser soll nach dem Willen des Bundestages sogar noch dadurch qualifiziert sein, dass er gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2008 hatten das Bundesfinanzministerium, die Bundesregierung und der Bundestag insgesamt drei Formulierungsversuche einer Neufassung des § 42 AO vorgelegt. Der DStV hatte in der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses empfohlen, die bisherige Gesetzesfassung beizubehalten. Der Bundesrat wird am 30. November über das Jahressteuergesetz und damit über die Neufassung des § 42 AO abstimmen.
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