Steuerpflichtige müssen uneingeschränkt von Urteilen profitieren
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert den Gesetzgeber auf, eine generelle Änderungsvorschrift für Steuerbescheide zugunsten der Steuerpflichtigen einzuführen. Der DStV fordert deshalb eine Änderung des Verfahrensrechts dahingehend, dass bestandskräftige Steuerbescheide bis zum Ablauf der grundsätzlich vierjährigen Festsetzungsfrist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs, des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs auf Antrag des Steuerpflichtigen geändert werden können.
Das Steuerrecht wird immer komplizierter und ist für das Gros der Steuerpflichtigen undurchschaubar. Verursacher und gleichzeitig Nutznießer des Phänomens ist der Staat. Steuerbescheide werden mangels Einspruch bestandskräftig. Begünstigende Urteile in Steuersachen können den Steuerpflichtigen nach heutiger Rechtslage dann nicht mehr zu Gute kommen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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