Pressemitteilung | Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Steuerpolitik beschleunigt Talfahrt am Bau

(Schwerin) - Der Bauindustrieverband Mecklenburg-Vorpommern sieht rot. Hauptgeschäftsführer Hans-Jürgen Langschwager bescheinigte heute gegenüber der Presse den Steuerplänen der Bundesregierung ausgeprägten Realitätsverlust. „Wenn man mit den Steuerplänen auf die Bauwirtschaft gezielt hat, dann kann ich nur sagen - Volltreffer!“ Seine Kritik richtet sich gegen den Entwurf eines „Steuervergünstigungsabbaugesetzes“, dass gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung ist.

Langschwager sieht die Bauwirtschaft mit der vorgesehenen Mindestbesteuerung extrem belastet. Das Baugewerbe verzeichne ohnehin schon die schlechteste Umsatzrendite aller großen deutschen Wirtschaftszweige. Bauunternehmen schieben im achten Krisenjahr hintereinander erhebliche steuerliche Verlustvorträge vor sich her und haben immer weniger Eigenkapital. Tritt der erhoffte Aufschwung ein, hatten die Betriebe bisher die Möglichkeit die Verlustvorträge mit den ersten mageren Gewinnen zu verrechnen. Nur so lässt sich eine Baukrise abfedern. Nach den Plänen der Bundesregierung fällt künftig auf jeden Gewinn sofort eine so genannte Mindestbesteuerung an. „Gewinne werden verstaatlicht, Verluste privatisiert“ beklagt der Hauptgeschäftsführer. Beispiele von Arbeitsgemeinschaften würden belegen, dass Steuern selbst bei Verlust-Vorhaben fällig werden. In der Branche werden deshalb die Steuerpläne des Bundes als absurd bezeichnet und abgelehnt.

Auch für Investoren brechen schlechte Zeiten an. Investitionen von Privatanlegern in den Wohnungsbau zur Vermögensbildung und Alterssicherung werden weitestgehend uninteressant. Schuld daran seien die Neuregelungen bei den Gebäudeabschreibungen. Die degressive Abschreibung soll durch eine abgesenkte linearen Abschreibung ersetzt werden.

Betroffen ist nicht nur der Neubau, sondern auch die Werterhaltung. Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für Gebäude, die mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen und innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung der Immobilie anfallen, sollen künftig nicht sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sein. Sie werden als Herstellungskosten eingestuft und sind damit über Jahrzehnte abzuschreiben. Der Gesetzgeber ignoriert damit bewusst ein gegenteiliges Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes.

Die ohnehin schmalen Renditen bei Immobilien sollen außerdem durch eine pauschale Besteuerung von Veräußerungsgewinnen weiter reduziert werden. „Alles zusammen ist das ein kräftiger Fußtritt für den ohnehin am Boden liegenden Wohnungsbau. “ stellt der Hauptgeschäftsführer fest.

Langschwager kritisiert ebenso heftig, dass der Bund die Eigenheimzulage beschränken will. Viele Schwellenhaushalte werden „ihren Traum vom eigenen Heim begraben müssen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bauindustrieverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Eckdrift 93 19061 Schwerin Telefon: 0385/6356300 Telefax: 0385/6356311

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